Liberty Global: Bundeskartellamt stimmt Kabel-BW-Übernahme zu

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Das Bundeskartellamt hat der Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Baden-Württemberg durch die Unitymedia-Muttergesellschaft Liberty Global Europe Holding zugestimmt. Dazu muss Liberty Global verschiedene Auflagen erfüllen – unter anderem soll die Grundverschlüsselung digitaler Free-TV-Programme beendet werden.

Der Konzern verpflichte sich der Behörde gegenüber außerdem, Sonderkündigungsrechte für große Gestattungsverträge einzuräumen, teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag mit. Liberty Global werde zudem auf bestimmte Exklusivitätsklauseln und auf Eigentumspositionen bzw. Rückbaurechte an Hausnetzen verzichten.
 
„Die Freigabe konnte nur aufgrund von weitreichenden Zusagen der Unternehmen erteilt werden“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Die Behörde sehe die Chance für mehr Wettbewerb auf den Kabelmärkten. „Durch die Verpflichtung, große langfristige Verträge mit der Wohnungswirtschaft zu öffnen und weitere vertragliche Rechte sowie die Grundverschlüsselung digitaler Free-TV-Programme aufzugeben, werden die negativen Auswirkungen des Zusammenschlusses kompensiert“, so Mundt weiter.

Da der Kabelnetzbetreiber Unitymedia ebenfalls zu Liberty Global gehört, verringert sich das marktbeherrschende Oligopol der großen regionalen Kabelnetzbetreiber (Kabel Deutschland, Unitymedia, Kabel BW) auf dem Gestattungsmarkt durch den Zusammenschluss von drei auf zwei. Dabei geht es vor allem um den Wettbewerb um Gestattungsverträge mit den Eigentümern großer Liegenschaften, die einer Mehrzahl von Wohneinheiten umfassen. Die drei TV-Kabelnetzbetreiber sind in diesem Bereich marktbeherrschend und können zugleich den Endkunden Telefon- und Internetzugang anbieten („Triple Play“).
 
Durch langfristige Verträge mit 10 oder 15 Jahren Laufzeit sowie Gebäudeexklusivität und Rechtsunsicherheiten über das Netzeigentum nach Vertragsende treffen sonstige Wettbewerber wie kleine Kabelnetzbetreiber oder Telekommunikationsanbieter auf erhebliche Marktzutrittsschranken. Neben den negative Auswirkungen auf  den Gestattungsmarkt wird der sogenannte Einspeisemarkt, das wettbewerbliche Verhältnis der Kabelnetzbetreiber zu den TV-Sendergruppen, aufgrund der Reichweitenausdehnung negativ berührt.
 
Um die Übernahme nicht zu gefährden, hatte Unitymedia-CEO Lutz Schüler dem Kartellamt zuletzt angeboten, auf die Grundverschlüsselung im Kabel zu verzichten sowie den Kunden der Wohnungswirtschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht einzuräumen. (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Die Zusagenangebote an das Bundeskartellamt seien mehrfach erweitert worden, hieß es.
 
Durch die verschiedenen Zusagen würden die Wettbewerbsmöglichkeiten dritter Anbieter gefördert und die negativen Auswirkungen des Zusammenschlusses kompensiert, so die Behörde weiter. Konkret werde den Wohnungsbaugesellschaften in den Netzgebieten von Unitymedia und Kabel BW ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, was Drittanbietern die Möglichkeit gibt, sich dem Wettbewerb um einen günstigeren Netzbetreiber in den Wohnanlagen vorzeitig zu eröffnen. Das Sonderkündigungsrecht betrifft Gestattungsverträge mit mehr als 800 Wohneinheiten und Restlaufzeiten von mehr als drei Jahren, was einen großen Anteil der besonders attraktiven Gestattungsverträge erfasse, so das Kartellamt.
 
Mit der Aufgabe von Exklusivitäts- und Eigentumsklauseln werde zudem Rechtsicherheit hergestellt. Schließlich erleichtere die Aufgabe der Verschlüsselung digitaler Free-TV-Programme Wettbewerbern die Bewerbung um Gestattungsverträge. Nach Erwartung der Behörde mache sich dies positiv auf dem Einspeisemarkt bemerkbar. 
 
Aufgrund der Gesamtumsätze der beteiligten Konzerne hatte zuerst die Europäische Kommission das Vorhaben geprüft. Auf Antrag des Bundeskartellamtes wurde die Fusion von der EU-Kommission zur Prüfung nach Deutschland verwiesen (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
 
Im Vorfeld hatten große Medienkonzerne wie die Deutsche TelekomProSiebenSat.1 und Sky Deutschland, der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) und der Deutsche Mieterbund geschlossen ihre Bedenken gegen die bevorstehende Elefantenhochzeit in der deutschen Kabelnetz-Branche vorgebracht.
 
2001 hatte Liberty-Global-Chef John Malone bereits den Versuch unternommen, sich für 5,5 Milliarden Euro das damals noch geschlossen im Besitz der Deutschen Telekom befindliche Kabelnetz einzuverleiben, war damals aber am Veto der Kartellhüter gescheitert. Mit der jetzt genehmigten Transaktion sichert sich Liberty Global nach den von Unitymedia versorgten Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen den Zugriff auf rund 3,6 Millionen kabelversorgte Haushalte in Baden-Württemberg.

 
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302 Kommentare im Forum

  1. AW: Bundeskartellamt stimmt Kabel-BW-Übernahme zu Das wars. Fahr zur Hölle, Kartellamt. Und mein Beleid an alle KBWler
  2. AW: Bundeskartellamt stimmt Kabel-BW-Übernahme zu Willkommen im Club des schlechtesten KNB liebe KBWLer. Jetzt gehts abwärts
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