MDR-Staatsvertrag soll novelliert werden

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der 1991 von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterzeichnete Staatsvertrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) soll novelliert werden. Sachsen hat nun einen entsprechenden Entwurf vorgelegt.

Vor knapp 25 Jahren unterzeichneten die damaligen Ministerpräsidenten der Länder den Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), zuvor hatten sich die drei Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf die Einrichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt geeinigt. Nun soll der MDR-Staatsvertrag von 1991 grundlegend novelliert werden. Wie der Blog Flurfunk Dresden berichtet, soll die sächsische Staatskanzlei einen entsprechend Entwurf vorgelegt haben.

Mit einem Großteil der Änderungen soll die Einflussnahme der Politik auf den MDR-Rundfunkrat eingedämmt werden. Damit will Sachsen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2014 entsprechen, das das ZDF angemahnt hatte, den Einfluss der Politik auf die Gremien einzugrenzen. So ist in der Novellierung  vorgesehen, dass der MDR-Fernsehrat nur noch zu einem Drittel aus staatsnahen Vertretern bestehen darf. Gleichzeitig soll Politikern der Zugang zu den Gremien erschwert werden. So sollen sich diese nach dem Ausscheiden aus einem politischen Amt erst nach einer noch nicht näher bestimmten Karenzzeit bewerben dürfen. Zudem sieht der Entwurf der sächsischen Staatskanzlei die Vergrößerung des Rundfunkrates vor.
 
Weiterhin sollen die MDR-Gremien transparenter werden. So können sich die Sachsen öffentliche Sitzungen der MDR-Gremien vorstellen. Auch eine Verfahrensregelung, die zur Erleichterung der gleichberechtigten Entsendung von Männern und Frauen beiträgt, ist in der Vertragsnovellierung vorgesehen. Auch die Änderung der Währung von DM zu Euro soll endlich vorgenommen werden.
 
Unterzeichnet werden muss die Novellierung bei der Dreiländeranstalt MDR von allen drei Bundesländern. Das Papier selbst soll keinen festen Zeitplan enthalten, aber nachdem sich jetzt nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erst einmal ein neuer Landtag konstituieren muss, ist nicht so schnell mit einer Einigkeit zu rechnen. Ursprünglich sollte die Novellierung schon vor der Bildung des neuen Rundfunkrates im Dezember auf den Weg gebracht werden, doch Insidern zufolge, auf die Flurfunk Dresden sich beruft, sollen Unstimmigkeiten zwischen Sachsen und Thüringen zum Abbruch der Verhandlungen geführt haben. [kw]

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