Mangelnder Verbraucherschutz bei Streaming-Diensten abgemahnt

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat mehrere Streaming-Dienste für Musik und Filme abgemahnt. Diese hätten mit ihren Vertragsklauseln teilweise gegen geltendes Recht verstoßen. Überprüft wurden 14 Anbieter.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat den mangelnden Verbraucherschutz bei vielen Streaming-Diensten im Internet bemängelt. Wie dieser am Mittwoch mitteilte, seien die Nutzungsbestimmungen von verschiedenen Diensten in großen Teilen rechtswidrig. Der VZBV hat die Internet-Auftritte von 14 verschiedenen Unternehmen unter die Lupe genommen und unter anderem wegen rechtswidriger Klauseln, eines unvollständigen Impressums oder nicht umgesetzter Button-Lösungen 20 Abmahnungen verschickt.

Im AGB-Check habe man dabei fast 130 Klauseln beanstandet. Auf die Dienste rdio (30 Klauseln), Spotify (25 Klauseln) und Napster (18 Klauseln) entfielen dabei die meisten Beanstandungen. Viele Anbieter würden sich in ihren Klauseln das Recht vorbehalten, die Vertragsinhalte und sogar die Preise einseitig zu ändern und den Dienst jederzeit zu sperren oder zu kündigen. Auch würden die Haftung der Anbieter oder Mängelrechte der Nutzer eingeschränkt. Datenschutzbestimmungen seien zum Teil ebenfalls rechtswidrig. So könnten Daten nach Ermessen des Unternehmens an Dritte weitergegeben werden. Verbraucherdaten würden ohne Zustimmung des Nutzers gesammelt.
 
Weiterhin beanstandet der VZBV auch die Länge der AGBs. So sei es für Nutzer teilweise nicht möglich, die Geschäftsbedingungen aufgrund der Länge vollständig zu erfassen. Kritisiert wurden in diesem Zusammenhang vor allem Napster und rdio. Teilweise gab es auch Versäumnisse bei der korrekten Angabe des Impressums. Diese seien jedoch erforderlich, damit Kunden bei Beschwerden mit dem Unternehmen in Kontakt treten können.
 
Im Netz können sich Verbraucher einen Überblick über die Abmahnungen verschaffen. [ps]

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