Media Broadcast: Kartellamt stimmt DVB-T2-Plattform zu

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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Dürfen die Privatsender ihre Inhalte auf der DVB-T2-Plattform von Media Broadcast kostenpflichtig anbieten? Das Bundeskartellamt entschied: Bei dem Vermarktungsmodell liegen keine wettbewerbsrechtliche Bedenken vor.

Für den Aufbau einer kostenpflichtigen Plattform der TV-Sender in DVB-T2-Standard liegen keine karteirechtlichen Bedenken vor. Dies teilte das Bundeskartellamt am heutigen Dienstag in einer Presseerklärung mit. Die Sender haben ihre Konditionen mit dem Sendernetzbetreiber Media Broadcast jeweils selbstständig und unabhängig voneinander ausgehandelt. „Die Geschäftsbeziehung zwischen einem solchen Plattformbetreiber und Sendergruppen müssen kartellrechtskonform ausgestaltet werden. Media Broadcast hat in getrennten Verhandlungen mit den Privatsendern individuelle Verträge für die entgeltliche Ausstrahlung der Programme abgeschlossen. Insoweit liegt kein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten vor“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Im Zuge der Umstellung des Antennenfernsehens auf den neuen Übertragungsstandard DVB-T2 Mitte 2016 will Media Broadcast eine Plattform errichten, auf die Sender ihre Inhalte zur Verfügung stellen. Vor kurzem war bekannt geworden, dass über die DVB-T2-Plattform von Media Broadcast nur die Programme der Privatsender verbreitet werden sollen. Die beiden großen Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 und wollen ihre Inhalte auf der Plattform zudem kostenpflichtig vermarkten. Die Zulässigkeit dieses kostenpflichtigen Geschäftsmodells hatte das Bundeskartellamt nun zu prüfen, entschied aber, dass die Einrichtung einer entgeltliche Programmplattform nicht wettbewerbsbeschränkend sei. [kw]

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3 Kommentare im Forum

  1. AW: Media Broadcast: Kartellamt stimmt DVB-T2-Plattform zu Damit dürfte dann der Todesstoss für DVB-T2 schon vor der Geburt beschlossene Sache sein.
  2. AW: Media Broadcast: Kartellamt stimmt DVB-T2-Plattform zu Es gab schon einmal eine Zeit ohne die Privaten. Verglichen damit ist das Angebot immer noch wesentlich größer.
  3. AW: Media Broadcast: Kartellamt stimmt DVB-T2-Plattform zu Aus dem Artikel:... da war mal ein richtiger "Experte" am Werk. Das Kartellamt hatte nicht zu prüfen, ob das Geschäftsmodell zulässig ist, sondern hatte zu prüfen, ob es bei den Verhandlungen widerrechtliche Absprachen zwischen den Sendern gab. Ein solches Verfahren läuft übrigens auch gegen ARD und ZDF (AZ B7-20/12). Bis zur Einigung mit diversen Plattformbetreiber ruht das Verfahren. Sobald eine Einigung zwischen den Plattformbetreibern und ARD und ZDF erzielt wurde, wird das Verfahren wieder aufgenommen und das Kartellamt prüft dann auch hier, ob es widerrechtliche Absprachen zwischen den Sendern gegeben hat ...
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