Medienanstalten fordern zur Sicherung der Netzneutralität auf

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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In die Diskussion um die Netzneutralität haben sich auch die Landesmedienanstalten und die ARD zu Wort gemeldet und fordern die EU-Politiker zur Sicherung dieser auf. Auch die Plattformregulierung gelte es zu modernisieren.

Ende Oktober will die EU über das Gesetz zur Netzneutralität entscheiden. Kritiker sehen den Entwurf in vielen Punkten jedoch als unzureichend an. Auch die Gremienvorsitzendenkonferenzen (GVK) der Landesmedienanstalten und der ARD sehen noch deutlichen Verbesserungsbedarf und fordern daher erneut die deutsche und europäische Politik zur weitreichenden Sicherung der Netzneutralität auf.

Konkret werden vier Punkte angesprochen, die es zu verbessern gelte: So soll genau definiert werden, was Spezialdienste sind, damit finaziell besser gestellte Anbieter sich nicht schnellere Bandbreiten kaufen können. Des Weiteren müsse das „Best-Effort-Prinzips“, das den Transport eines jeden einzelnen Datenpakets vorsieht, garantiert und überwacht werden und das laut Bundesnetzagentur die Netzneutralität verletzende „Zero-Rating“, das den Datenverkehr bestimmter Dienste nicht auf das Datenvolumen eines Providers anrechnet, dürfe nicht in den publizistischen Wettbewerb eingreifen.
 
Zuletzt fordern die Landesmedienanstalten auch, das neben der Bundesnetzagentur auch andere Inhalteregulierer den gesetzlichen Auftrag erhalten, die Vielfaltssicherung zu gewährleisten. Denn „zur Sicherung der wichtigen gesellschaftlichen Güter Pluralismus und Vielfalt ist Netzneutralität eine unbedingte Voraussetzung“, so Winfried Engel, Vorsitzender der GVK der Medienanstalten.
 
Ein weiterer wichtiger Punkt für die Medienanstalten war die Regulierung audiovisueller Plattformen. Hier sollen vor allem für solche Plattformen Regelungen aufgestellt werden, die einen diskriminierungsfreien Zugang bieten und das Auffinden relevanter Inhalte sichern. Vor allem das Überblenden des Programms, beispielsweise in Form von Werbung, durch Dritte sei unzulässig und gelte es künftig zu unterbinden. [buhl]

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