Mediendienst ist nicht gleich Mediendienst

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Als „Mediendienst“ getarnt findet der erste deutsche Porno-TV-Kanal den Weg ins Wohnzimmer.

Der wichtigste Unterscheidungspunkt zwischen den Begriffen Rundfunkdienst und Mediendienst dürfte für Programmanbieter wohl die Tatsache sein, dass Mediendienste zulassungs- und anmeldefrei sind, so dass es insoweit keiner verwaltungsbehördlichen Tätigkeit bedarf. Daher war das Bestreben der Erotic Media GmbH und der Blue Movie Kanäle von Premiere, ihre neuen Porno-Angebote als Mediendienst einstufen zu lassen, verständlicherweise groß. Und ihre Anträge wurden genehmigt: Bereits am 22. Januar 2004 wurde dem geplanten Telemediendienst „Erothek“ des Anbieters Erotic Media GmbH eine Unbedenklichkeitserklärung erteilt.

Als Mediendienste dürfen „Blue Movie“ und „Erothek“ nicht nur erotische, sondern auch pornografische Inhalte offerieren. Besteht nun die Gefahr, dass durch die Einordnung als zulassungsfreier Mediendienst der Pornografie im Fernsehen Tür und Tor geöffnet wird? DIGITAL FERNSEHEN gibt in der aktuellen Ausgabe einen Einblick in die Rechtslage und in die Möglichkeiten des Jugendschutzes.
 
DIGITAL FERNSEHEN 04/2004 ist am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich. [lf]

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