Medientreffpunkt: Jugendschutz darf nicht bevormunden

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Im Dezember vergangenen Jahres ist die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags in letzter Sekunde gescheitert. Dass dringender Handlungsbedarf besteht, darüber waren sich die Vertreter einer Expertenrunde in Leipzig einig.

Unter dem Motto „Meuterei im Mitmachnetz: Jugendschützer im Dialog mit der Netzgemeinde“ diskutierten Mitglieder der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Vertreter der „Netzgemeinde“ vor allem über die Kontrolle von Internetinhalten.
 
Gleich zu Beginn wollte die Leiterin der KJM Verena Weigand klar Stellung beziehen. „Es ist niemals Ziel des Jugendmedienschutzes, Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen etwas zu verbieten.“, sagte sie gegenüber den Diskussionsteilnehmern. Das Ziel sei es, Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten zu schützen, damit sie in ihrer Persönlichkeitsentfaltung nicht gefährdet werden. Damit sollen auch bestimmte Anbieter daran gehindert werden, ihr Geld auf Kosten der Heranwachsenden zu verdienen.

Unter dem Motto „Meuterei im Mitmachnetz: Jugendschützer im Dialogmit der Netzgemeinde“ diskutierten Mitglieder der Kommission fürJugendmedienschutz (KJM) und Vertreter des Verbandes „Netzgemeinde“ vor allem überdie Kontrolle von Internetinhalten.
 
Gleich zu Beginn wollte die Leiterin der KJM Verena Weigand klarStellung beziehen. „Es ist niemals Ziel des Jugendmedienschutzes,Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen etwas zu verbieten“, sagtesie. Aufgabe der Gremiensei es vielmehr, Kinder undJugendliche vor ungeeigneten Inhalten zu schützen, damit sie in ihrerPersönlichkeitsentfaltung nicht gefährdet würden. Damit sollten auchbestimmte Anbieter daran gehindert werden, ihr Geld auf Kosten derHeranwachsenden zu verdienen.

Der Jugendschutz schränke demnach nicht die Freiheit der Menschenein, sondern sichere diese und leiste so einen wichtigen Beitrag zumgesellschaftlichen Miteinander. Weigand nahm auch zu Sperrungen von Internetseiten Stellung. Die Maßnahmen der KJM hätten fast ausschließlich strafrechtlich relevante Inhalte betroffen. Dazu gehörten rechtsextreme, gewaltverherrlichende oder portografische Angebote. Internet-Blogs hingegen seien von Jugendschutz-Regelungen gar nicht betroffen.
 
Jimmy Schulz, Mitglied der im Deutschen Bundestag tätigen Arbeitsgruppe „Internet und digitale Gesellschaft“, lehnte hingegen einen gesetzlichen Jugendmedienschutz im Internet ab. Nach seiner Meinung würde die Gesellschaft das Internet von ganz allein normieren.Vom Staat verlange er, weniger Einfluss zu nehmen und Gesetze realitätsnah zu modernisieren.
 
Die Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter Sabine Frank warf am Ende der Veranstaltung Vertretern des Verbands“Netzgemeinde“ vor, den Jugendschutz nicht verstanden zu haben. Mit der Novelle hätten Eltern praktische Instrumente in die Hand bekommen, mit denen sie leichter darüber entscheiden könnten, was ihre Kinder im Internet sehen und was nicht. Sie zeigte sich enttäuscht darüber, dass die „Netzgemeinde“ zwar viel fordere, aber für Eltern und Pädagogen kaum nützliche Lösungen bereitstelle. [dm]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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