Mehr Transparenz für Mobilfunk- und Festnetzverträge

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Leistungen von Mobilfunk- und Festnetzverträgen müssen künftig transparenter dargestellt werden. Entsprechende Vorgaben für die Betreiber legte nun die Bundesnetzagentur vor.

Verbraucher werden künftig einen besseren Überblick über ihre Mobilfunk- und Festnetzverträge mit einem Internetzugang erhalten. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Freitag für die Betreiber entsprechende Vorgaben. Danach müssen diese vor einem Vertragsschluss für jedes Produkt ein Informationsblatt in leicht zugänglicher Form bereitstellen. So ließen sich sowohl unterschiedliche Angebote eines Anbieters als auch Produkte anderer Betreiber miteinander vergleichen, erklärte der Präsident der Behörde, Jochen Homann.

Auf maximal einer Seite sollen alle wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte übersichtlich dargestellt werden. Dabei müsse das Blatt genaue Angaben machen über verfügbare Übertragungsraten, Vertragslaufzeiten, die Bedingungen für die Verlängerung sowie die Beendigung eines Vertrages. Auch die Kosten müssten genannt werden. „Die standardisierten Informationen schaffen eine völlig neue Form der Transparenz auf einen Blick“, betonte Homann. Ab dem 1. Juli müssen alle Anbieter diese Informationsblätter bei der Vermarktung ihrer Produkte verwenden.
 
Die Verordnung sieht außerdem vor, Kunden auch während eines laufenden Vertrags transparent zu informieren. So müssen diese ab Dezember 2017 in den monatlichen Rechnungen unter anderem über das Ende der Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen informiert werden. Ein Anbieter muss sogar den letzten Kalendertag mitteilen, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern. Einen Anspruch haben Verbraucher darüber hinaus auf Informationen über „belastbare Messergebnisse“ über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses. So werden die Unternehmen angewiesen, auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit hinzuweisen.

[dpa/kw]

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1 Kommentare im Forum

  1. Mehr als überfällig. Wenn ich ein Auto kaufe mit der Höchtgeschwindigkeitsangabe von 180km/h,dann fährt es bis auf Ausnahmefällen auch 180km/h. Wenn ich bei der Telekom einen VDSL 50 Anschluß kaufe,heißt das noch lange nicht,das ich auch 50Mbit/s bekomme. Mir persöhnlich passiert.Am Anfang sogar 48Mbit/s bekommen ,nach ca. einem Jahr auf ca.29Mbit/s gedrosselt. Es ist leider so ,das eine ist ein WERBEVERSPRECHEN,das andere ist das Kleingedruckte in den AGB`s.
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