Mitbestimmung: Freie Mitarbeiter im WDR-Personalrat vertreten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der nordrhein-westfälische Landtag hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die freien Mitarbeitern beim Westdeutschen Rundfunk ein Wahlrecht für den Personalrat einräumt.

Mit der Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) haben die rund 1 800 „arbeitnehmerähnlichen Personen“, die für den öffentlich-rechtlichen Sender arbeiten, in Zukunft eine bessere Vertretung ihrer Interessen, begrüßte der deutsche Journalistenverband DJV die Gesetzesänderung. Mehr Rechte für freie Mitarbeiter sei ein gutes Signal für die Mitbestimmung der Beschäftigten, freute sich die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser. Freie Mitarbeiter seien unverzichtbare Stützen des Programms und Sendebetriebs, so Kaiser weiter. „Es war überfällig, dass sie auch das Recht auf Mitbestimmung erhalten“.

Neben dem WDR gestatten bereits andere Rundfunkanstalten wie der Saarländischen Rundfunk, Radio Bremen oder das Zweite Deutsche Fernsehen ihren freien Mitarbeitern den Personalrat mitzuwählen und sich als Personalratsvertreter wählen zu lassen. Der DJV appellierte in dem Zusammenhang an Bundes- und Landesgesetzgeber, dem Beispiel von Nordrhein-Westfalen zu folgen: „Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft darf es bei der Mitbestimmung nicht geben“. [js]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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