NDR-Drehbuchaffäre: Ehemann will Regeln nicht gekannt haben

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Im Prozess gegen die ehemalige NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze hat am Dienstag erstmals ihr mitangeklagter Ehemann ausgesagt. Dabei gab Claus Strobel zu Protokoll, dass ihm die NDR-Vorschriften, die Geschäfte zwischen Eheleuten einschränken, nicht bekannt gewesen seien.

„Wenn Leute zusammen sind, dann arbeiten sie auch zusammen“, zitierte das „Hamburger Abendblatt“ (Mittwochsausgabe) die Aussage Strobels, die der 63-Jährige am Dienstag vor der Wirtschaftskammer des Hamburger Landgerichts gemacht hatte. Das sei in der Filmbranche allgemein bekannt, daher habe er auch die Zusammenarbeit mit seiner Frau als nichts Ungewöhnliches angesehen. Die Vorschriften des Norddeutschen Rundfunks, die Geschäfte zwischen Angehörigen nur in einem eingeschränkten Maße zulassen, habe er nach eigenen Angaben nicht gekannt. 

Strobel führte weiter an, er habe bereits früher für mehrere Projekte mit dem NDR und dem WDR als Autor und Regisseur zusammengearbeitet. Dabei müsse dem NDR spätestens seit 1991 bewusst gewesen sein, dass er der Ehemann der Fernsehfilmchefin sei.

Seit der so genannten „Süßstoff-Debatte“ um 2000 sei das Drehbuchschreiben von festen Mitarbeitern beim NDR plötzlich unerwünscht gewesen. Eine für ihn unerklärliche Wende, denn er „kannte die Debatte nicht“, wie er sagte. Gründe und Folgen habe man ihm nicht erklärt, daher habe er sich letztlich auf den Vorschlag „anderer Leute“ eingelassen, unter Pseudonym weiter zu machen.

Zuvor hatte ein Jurist des Norddeutschen Rundfunks vor der Wirtschaftskammer ausgesagt und betont, dass die Regelungen zu außerberuflichen Tätigkeiten fester Mitarbeiter bereits lange vor Heinzes Arbeitsbeginn existiert haben. Das betreffe sowohl die 50-Prozent-Klausel als auch die Offenbarungspflicht von Pseudonymen. Heinze selbst hatte erst vor kurzem ausgesagt, sie selbst habe die Regeln nicht vollständig gekannt. [fm]

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