NDR: Rundfunkrat gegen Senkung des Rundfunkbeitrags

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Empfehlung der KEF zur erneuten Senkung des Rundfunkbeitrags stößt bei den öffentlich-rechtlichen Sendern nur auf wenig Gegenliebe. Auch der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR) sprach sich auf seiner jüngsten Sitzung dagegen aus.

Weiterhin kontrovers diskutiert wird die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Sender (KEF) in seinem 20. Bericht ausgesprochene  Empfehlung zur weiteren Senkung des Rundfunkbeitrags. Der erst 2015 erstmals auf 17,50 Euro gesenkte Beitrag soll nach Willen der Kontrolleure um weitere 30 Cent auf 17,20 Euro gesenkt werden. Vor allem die betroffenen öffentlich-rechtlichen Sender sind mit diesen Plänen jedoch nicht einverstanden, so auch der Rundfunkrat des Nordeutschen Rundfunks (NDR), der in seiner Sitzung am letzten Freitag klar gegen den Vorschlag der KEF Stellung bezog.

Dabei schließt sich der NDR-Rundfunkrat der Forderung der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) von Mitte April an, die vorschlug, den Beitrag auf dem aktuellen Stand zu belassen und die dadurch entstehenden Mehreinnahmen auf ein Sperrkonto auszuweisen. Dabei sind es gerade die Mehreinnahmen aus der Umstellung von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den pauschalen Rundfunkbeitrag, die zur Empfehlung der KEF geführt hatten.
 
Die bereits durch den KEF-Bericht angekündigte deutliche Erhöhung des Beitrags ab 2021 ist für Ursula Thümler, Vorsitzende des NDR-Rundfunkbeitrags ein Grund, sich gegen die Senkung ab 2017 auszusprechen. Außerdem „brächte eine Senkung um einen Cent pro Tag keine nennenswerte Entlastung“ für den Beitragszahler, führt Thümler aus. „Ein stabiler Beitrag hingegen würde die Programmqualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig sichern.“[buhl]

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2 Kommentare im Forum

  1. Wieso wollen die das auf ein Sperrkonto anlegen,und Strafzinsen zahlen?? Ich kann das selber machen und brauch keine Strafzinsen zahlen. Also senken.:ROFLMAO::ROFLMAO:
  2. Die Rundfunkräte der Anstalten haben keinerlei Kompetenzen bei der Festsetzung der Höhe des Rundfunkbeitrags. Die schwätzen nur und sollen sich lieber um ihren gesetzlichen Auftrag kümmern, nämlich die Gewährleistung der Programmqualität.
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