NDR wählt Kerssenbrock zur neuen Verwaltungsratsvorsitzenden

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Norddeutsche Rundfunk, der im kommenden Jahr die Geschäftsführung der ARD übernimmt, startet mit einer personellen Veränderung in den Sommer. Dagmar Gräfin Kerssenbrock wurde zur neuen Vorsitzenden des Verwaltungsrats gewählt.

Wie der NDR am Freitag bekanntgab, sprach sich der aus zwölf Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat, der laut NDR-Staatsvertrag die Geschäfte des Intendanten überwacht und die Finanz- sowie Managementkontrolle ausübt, am heutigen Freitag (4. Mai) für Kerssenbrock als neue Vorsitzende aus. Zu ihrem Stellvertreter wurde der in Hannover lebende Hartmut Tölle bestellt, der hauptberuflich als Vorsitzender des DGB-Landesbezirks Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt tätig ist.

„Auf den Norddeutschen Rundfunk warten im kommenden Jahr große Herausforderungen. Dazu zählen die ARD-Geschäftsführung und die Einführung des Rundfunkbeitrags“, sagte Kerssenbrock nach der Wahl. Sie freue sich darauf, sich dieser reizvollen Aufgabe zu widmen.
 
Mit der Ernennung Dagmar Gräfin Kerssenbrocks scheiden nach den im NDR Staatsvertrag festgelegten 15 Monaten nun die amtierende Vorsitzende Rosemarie Wilcken und ihr Stellvertreter Wolfgang Peiner aus dem Amt. Intendant Lutz Marmor würdigte noch einmal ausdrücklich das Engagement des Duos. „Offenheit und Fairness waren in dieser Zeit herausragende Merkmale der Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung des NDR“, so Marmor. Man habe in dieser Zeit einen „konstruktiv-kritischen Dialog zum Wohle des NDR geführt“. Für die Zukunft hoffe er, dass sich daran auch unter der neuen Führung nichts ändern werde.
 
Der NDR-Verwaltungsrat besteht seit dem Jahr 1948. Von den 12 ehrenamtlichen Mitgliedern stammen jeweils zwei aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, sechs aus Niedersachsen. Der Ausschuss überwacht die Geschäftsführung des Intendanten und soll die Interessen der Sendeanstalt fördern. Das Gremium ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden und darf laut Satzung keine Sonderinteressen vertreten. [fm]

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