Nach Abmahn-Welle für Redtube-Nutzer: Anwalt verliert Zulassung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Ein gutes Jahr nachdem zehntausende Abmahnungen gegen Nutzer der Video-Plattform Redtube verschickt wurden, bekommen die Verantwortlichen nun weitere Konsequenzen zu spüren. Abmahn-Anwalt Thomas Urmann, dessen Kanzlei die Briefe verschickte, wurde seine Zulassung entzogen.

Etwas mehr als ein Jahr ist es mittlerweile her, dass die Anwaltskanzlei Urmann und Collegen für jede Menge Aufregung bei Nutzern des Online-Portals Redtube sorgte. Denn die Regensburger Juristen hatten Anfang Dezember 2013 zehntausende Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verschickt, in denen eine Zahlung von 250 Euro als Strafe und eine Unterlassungserklärung gefordert wurden. Für Abmahn-Anwalt Thomas Urmann ist damit nun offenbar endgültig Schluss, denn der Jurist hat seine Zulassung verloren, wie die „Mittelbayerische Zeitung“ am Dienstag berichtete.

Die Kanzlei GGR bestätigte dem Blatt, dass ihnen ein Schreiben der Rechtsanwaltskammer Nürnberg vorliegt, „in dem uns mitgeteilt wird, dass der Ex-Kollege Thomas Urmann keine Zulassung zur Anwaltschaft mehr hat“. Die Kanzlei GGR ist dabei selbst in den Fall verstrickt, denn die Mainzer haben mehrere Betroffene vertreten, die die von Urmann und Collegen verschickten Abmahnungen nicht einfach hinnehmen wollten und juristisch dagegen vorgegangen sind.
 
Doch nicht nur die Nutzer selbst, auch das Online-Portal ist im vergangenen Jahr gegen die Kanzlei, die im Auftrag der Schweizer Firma The Archiv AG mehr als 20 000 Briefe verschickte, vorgegangen. So erwirkte Redtube kurz vorm Jahreswechsel eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen, die es ihr und der Kanzlei untersagt, weitere Abmahnungen zu verschicken. Anstoß hierfür waren immer größer werdende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnwelle, die bereits kurz nach deren Bekanntwerden aufgekommen waren.
 
Diskutiert wurde dabei vor allem die Frage, ob das Streamen eines Videos tatsächlich eine Urheberverletzung sei, da die betroffenen Inhalte auf diesem Weg nicht heruntergeladen und so Kopien erstellt werden. Sogar das Justizministerium schaltete sich im Januar 2014 in die Frage ein und stärkte dabei den Usern den Rücken. Auf Anfrage der Linken antwortete die Behörde, dass das Betrachten eines Streams in ihren Augen keine Urheberrechtsverletzung sei. Letztlich könnte das aber nur der Europäische Gerichtshof klären, hieß es weiter in dem Schreiben.
 
Urmann geriet zudem auch selbst ins juristische Visier, denn wegen des Verdachts auf besonders schwere Erpressung oder des besonders schweren Betruges hatte die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner aus Berlin Strafanzeige gegen den Regensburger Anwalt gestellt. Der Redtube-Fall war allerdings keineswegs der einzige, der dem Juristen persönliche Termine vor Gericht einbrachte. So hatte Urmann auch gegen Betreiber von Internet-Shops im großen Stil Abmahnungen verschickt. Das Regensburger Amts- und das Landgericht werteten das als sittenwidriges Verhalten.
 
Ob es letztlich der Redtube-Fall war, der Urmann seine Zulassung kostete, ist nicht bekannt. Angesichts mehrerer anderer Anschuldigungen gegen den mittlerweile Ex-Anwalt, gäbe es auch verschiedene andere Auslöser für den Schritt. Da sich auch die Rechtsanwaltskammer bisher nicht dazu äußerte, bleibt am Ende unklar, welche Vorwürfen dazu geführt haben, dass Urmann seine Lizenz abgeben musste. [fm]

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16 Kommentare im Forum

  1. AW: Nach Abmahn-Welle für Redtube-Nutzer: Anwalt verliert Zulassung Und Olaf Tank wird wohl der Nächste sein: http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/508881/inkasso-anwalt-olaf-tank-steht-in-landshut-vor-gericht
  2. AW: Nach Abmahn-Welle für Redtube-Nutzer: Anwalt verliert Zulassung Wie sagt man so schön, entfernt man ein paar von diesen "Idioten", wachsen wo anders doppelt so viele nach
  3. Normalerweise würde ich dir Recht geben aber hier denke ich werden es viele als deutliches Signal verstehen und der Abmahnwahnsinn wird nicht mehr so verlockend lukrativ erscheinen. Da wird sich der eine oder andere von diesem Gesindel schon zwei mal überlegen ob er die Nummer ausprobieren will.
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