Nach Safe Harbor: EU stellt neues Datenschutzabkommen vor

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wochenlange Diskussionen sollen nun ein Ende finden: Mit dem „EU-US-Datenschutzschild“ präsentiert die Europäische Kommission den Nachfolger von „Safe Harbor“ und will damit den Datentransfer in die USA wieder sicher machen.

Seit die „Safe Harbor“-Regelung Ende Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt wurde, war die Verunsicherung bei Verbrauchern und Unternehmen wegen des Datenschutzes stark gestiegen. Mit dem neuen „EU-US-Datenschutzschild“, das die Europäische Kommission am Montag vorgestellt hat, soll ein neuer Datenschutzstandard für mehr Sicherheit sorgen.

Das Abkommen, das zunächst noch der sogenannten Artikel-29-Datenschutzgruppe zur Kontrolle vorgelegt wird, soll den Schutz der Rechte von EU-Bürgern erhöhen. Vor allem eine übermäßige Kontrolle durch die Sicherheitsdienste der Vereinigten Staaten soll der Schild zu verhindern helfen. So habe es Zusicherungen gegeben, „dass auf die strenge Einhaltung der Datenschutzbestimmungen geachtet wird und die nationalen Sicherheitsbehörden Daten nicht unterschiedslos oder massenhaft überwachen“, wie es in der Pressemitteilung der EU-Kommission heißt.
 
Dafür sorgen sollen strenge Auflagen für Unternehmen, die bei Missachtung auch mit Ausschluss aus dem Abkommen sanktioniert werden können, die Einführung einer unabhängigen Ombudsstelle als Anlaufstelle für EU-Bürger, die Rechtsschutzbegehren vorzubringen haben. Des Weiteren erhalten europäische Bürger ein kostenloses Verfahren zur alternativen Streitbeilegung, sollte ein Unternehmen den Beschwerden nach einer Frist von 45 Tagen nicht nachkommen.
 
Eine hundertprozentige Garantie vor einer Massenüberwachung gibt aber auch das Abkommen nicht. So werden im Anhang 6 mehrere Ausnahmefälle aufgelistet, darunter Terrorabwehr, Cybersicherheit oder die Kontrolle der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, die eine massenhafte Überwachung rechtfertigen würden.
 
Dennoch gibt sich die EU zuversichtlich, mit dem „EU-US-Datenschutzschild“ die Sorgen der Bürger ausreichend berücksichtigt zu haben. „Der EU-US-Datenschutzschild bietet eine neue solide Regelung, die auf robuster Durchsetzung und Kontrolle basiert, einem besseren Rechtsschutz für den Bürger und erstmals einer schriftlichen Zusicherung unserer amerikanischen Partner zu den Garantien und Beschränkungen für den Datenzugriff der Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit“, erklärt die Justizkommissarin Vera Jourová dazu. [buhl]

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