Nach Urteil zur „Tagesschau“-App: ARD legt Berufung ein

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nach dem Urteil zur „Tagesschau“-App von Ende September hat die ARD nun Berufung eingelegt. Die bereits angekündigten außergerichtlichen Gespräche sollen trotzdem stattfinden.

Die ARD und der für die Tagesschau verantwortliche NDR haben Berufung zum Urteil zur „Tagesschau“-App eingelegt. Das berichtet die „Tagesschau“ in ihrem Online-Portal am Donnerstagabend. NDR-Intendant Lutz Mamor hatte bereits nach der Entscheidung des Gerichts angekündigt, eine mögliche Berufung prüfen zu lassen. Die First für einen Einspruch gegen das Urteil wäre am kommenden Montag (29. Oktober) verstrichen.

Trotz einer nun drohenden Neuverhandlung um die Presseähnlichkeit der „Tagesschau“-App sollen die Gespräche zwischen ARD und den Verlegern fortgesetzt werden. Die ARD-Vorsitzende Monika Piel sagte erst am Mittwoch auf den Medientagen München, es gebe bereits konkrete Termine für die neuen außergerichtlichen Verhandlungen. Die „Tagesschau“-App war Ende September vom Kölner Landgericht wegen ihrer Presseähnlichkeit verboten worden – aber lediglich in einer Version aus dem Sommer 2011. [hjv]

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