Nach ZDF-Urteil: Auch die ARD-Staatsverträge verfassungswidrig?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hat das Urteil zum ZDF-Staatsvertrag auch Auswirkungen auf die ARD. In den Tagen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das den Vertrag zumindest teilweise als verfassungswidrig einstufte, mehren sich die Stimmen, die auch diversen ARD-Anstalten eine zu große Staatsnähe attestieren.

Am Dienstag hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der aktuelle Staatsvertrag des ZDF teilweise verfassungswidrig ist und dringend überarbeitet werden muss. Zu groß sei der Einfluss von Politik und Parteien auf Fernsehrat und Rundfunkrat des Senders. Unter anderem muss nun der Anteil der sogenannten „staatsnahen Personen“ in Verwaltungs- und Fernsehrat von derzeit 44 auf maximal 33 Prozent reduziert werden. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland könnte das Urteil richtungsweisend sein, wird so doch der Einfluss des Staates auf das ZDF von höchstrichterlicher Ebene aus eingeschränkt.

Folgen könnte die Entscheidung der Verfassungsrichter jedoch auch für die ARD haben. Diese besitzt nicht einen Staatsvertrag wie das ZDF, sondern mehrere, jeweils einen für jede Landesrundfunkanstalt. Bereits am Mittwoch meldete sich der Landesrundfunkrat Baden-Württemberg zu Wort und sprach sich für eine Überarbeitung des SWR-Staatsvertrages aus, da im Verwaltungsrat des Rundfunkhauses neben acht gewählten Vertretern auch sieben Vertreter der Landtage und Regierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sitzen würden. Schon am Dienstag hatte sich die CDU-Fraktion im Stuttgarter Landtag dafür ausgesprochen, dass der SWR-Staatsvertrag angesichts des ZDF-Urteils ausgesetzt und neu verhandelt wird. Ähnliche Forderungen der Oppositionsfraktionen von CDU und FDP bestehen in Baden-Württemberg allerdings schon seit Längerem, da diese der aktuellen grün-roten Regierung vorwerfen, die Gremien mit eigenen Vertretern zu besetzen. 

Auch aus Sachsen und Thüringen waren in den vergangenen Tagen bereits Stimmen zu vernehmen, die jetzt eine Änderung des MDR-Staatsvertrages fordern. Den Anfang machte in Sachsen der Gewerkschaftsbund DGB. So würde laut DGB im MDR-Rundfunkrat der Anteil der Politiker bei 35 Prozent liegen, im Verwaltungsrat sogar bei 43 Prozent. In Thüringen sprach sich laut einem Bericht der „Thüringer Allgemeine“ vom Donnerstag unter anderem der Staatskanzleiminister Jürgen Gnauck für eine Prüfung des MDR-Staatsvertrages aus. Auch Bodo Ramelow, der Fraktionschef der Linken im Erfurter Landtag, plädierte für eine Überarbeitung.

Beim Bayerischen Rundfunk will man offenbar prüfen, welche Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen sind, wie Lorenz Wolf, der Vorsitzende des BR-Rundfunkrats, am Mittwoch mitteilte. Ob nun allerdings tatsächlich konkrete Konsequenzen auch für die Staatsverträge der ARD-Anstalten anstehen, ist fraglich. Überarbeitet und verabschiedet werden müssten diese von den zuständigen Regierungen und Landtagen. [ps]

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