Nackttanz von Fernsehnonne Mönning soll neu verhandelt werden

8
111
Bild: © Romolo Tavani - Fotolia.com
Bild: © Romolo Tavani - Fotolia.com

Um Himmels Willen! Das dachte sich wohl auch der Richter, als er die Ex-Fensehnonne Antje Mönning wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ verurteilte. Nun geht der Fall wohl zur nächst höheren Instanz.

Die frühere „Um Himmels Willen“-Schauspielerin Antje Mönning hatte im Sommer mit einem durchsichtigem Shirt, Minirock und ohne Unterwäsche auf dem Parkplatz im Allgäu vor drei Männern eine Art Tänzchen gezeigt und dabei den Rock gehoben. Unter den drei Männern waren zwei Zivilpolizisten, die Mönning anzeigten.

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt – auch weil die Schauspielerin früher eine Nonne in der ARD-Serie „Um Himmels Willen“ mimte. Sie hatte ihre Nacktshow nicht bestritten, diese aber als eine Kunstaktion bezeichnet.

Nachdem Mönning wegen der exhibitionistischen Einlage bereits Anfang Dezember zu einer Geldbuße von 300 Euro vom Amtsgericht Kaufbeuren verurteilt wurde (DIGITAL FERNSEHEN berichtete), soll sich nun eine höhere Instanz noch einmal mit dem Fall befassen. Mönnings Verteidiger Alexander Stevens sagte, dass er eine sogenannte Sprungrevision zum Oberlandesgericht München eingelegt habe.

Anwalt Stevens hatte bereits bei der Verhandlung angekündigt, bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen. Anfangs hatte es gegen Mönning zunächst einen Strafbefehl wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses gegeben. Diesen Vorwurf hielt der Amtsrichter für nicht zutreffend, die dafür nötige sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit liege nicht vor. Er verurteilte Mönning aber wegen „Belästigung der Allgemeinheit“.

Dadurch dass diese Ansicht nun wohl noch einmal auf den Prüfstand kommt, bleibt die amüsant paradoxe zwiespältige Geschichte einer exhibistionistischen Nonnen-Darstellerin wohl noch ein Weilchen aktuell. [dpa/bey]

Bildquelle:

  • Inhalte_Kino_Artikelbild: © Romolo Tavani - Fotolia.com

8 Kommentare im Forum

  1. Alles nur PR, denn warum sollte man wegen der 300 Euro Strafe in Revision gehen ? Das Verfahren kostet sie doch weit mehr als die 300 Euro. Aber sie bekommt sehr viel Aufmerksamkeit = kostenlose Werbung. Hätte sie die bezahlen müssen, würde das wohl locker 50.000 euro oder mehr Kosten
Alle Kommentare 8 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum