Nächster Schritt für die Einführung von 5G

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Bei der Einführung des ultraschnellen mobilen Internets 5G steht an diesem Montag um 11 Uhr ein wichtiger Schritt an.

Der Beirat der Bundesnetzagentur beschäftigt sich mit den Vergaberegeln, die Behördenchef Jochen Homann unlängst vorgelegt hat. Das mit Politikern besetzte Gremium hat zwar kein Vetorecht, Homann will das Regelwerk aber „im Einvernehmen“ mit dem Beirat festlegen. Nach den Regeln wiederum sollen Telekommunikationsfirmen im Frühjahr 2019 die wichtigen 5G-Frequenzen ersteigern. Die Auflagen legen fest, wie gut die Abdeckung mit schnellem mobilen Internet künftig sein wird und wie viel Geld die Firmen investieren müssen.

5G ist das Kürzel für die 5. Mobilfunkgeneration. Die Übertragung ist etwa 100 Mal schneller als mit 4G, auch LTE genannt. Für die Verbraucher spielt 5G bislang eine eher untergeordnete Rolle, da ein gut ausgebautes LTE-Netzwerk für normale private Anwendungen wie Videostreaming zumeist ausreicht. Außerdem gibt es noch keine 5G-Smartphones am Markt. Für die Industrie und andere Wirtschaftsbereiche ist 5G hingegen enorm wichtig, aus ihrer Sicht spielt die ultraschnelle Datenübertragung für den Standort Deutschland im globalen Wettbewerb eine entscheidende Rolle. Erste 5G-Mobilfunkverträge dürften nicht vor 2020 zu haben sein.

Während Politik und Industrie einen flächendeckenden 5G-Ausbau fordern, lehnen die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica dies als zu teuer und unangemessen ab. Die Bundesnetzagentur peilt einen Mittelweg an – sie will die Betreiber in die Pflicht nehmen, macht ihnen zugleich aber Zugeständnisse. Umstritten ist auch, ob der Markt für neue Player wie United Internet geöffnet wird.

Nach der Sitzung des Beirats legen Homann und seine beiden Vize-Chefs die Vergaberegeln endgültig fest. Dies geschieht „im Anschluss“ – ob dies noch am Montag ist oder eins, zwei Tage später, ist offen. [dpa]

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