Netzneutralität: Neue Richtlinien stützen Verbraucher

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Nach langen Diskussionen hat die zuständige EU-Behörde am Dienstag die endgültigen Richtlinien für die Netzneutralität veröffentlicht. Dabei werden einige Punkte der ursprünglichen Verordnung zum Leidwesen der Telekommunikationskonzerne verschärft.

Als im vergangenen Oktober die EU-Verordnung zur Netzneutralität der Öffentlichkeit präsentiert wurde, waren vor allem Netzaktivisten und Bürgerrechtler aufgebracht und sprachen bereits vom Ende der Netzneutralität. Von den Telekommunikationskonzernen wurden strengere Regeln dagegen abgelehnt. Mit den am Dienstag von der EU-Behörde BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) vorgestellten Richtlinien werden die Provider daher nicht zufrieden sein.

Denn in einigen der umstrittensten Punkte wie den Spezialdiensten oder den Einschränkungen beim Datenverkehrsmanagement werden die Regeln strenger ausgelegt als in der ursprünglichen Verordnung. Dies ist das Ergebnis monatelanger Befragungen und Konsultationen. Spezialdienste werden nicht wohl nicht zu bezahlten Überholspuren, da sich Internetdienste nicht bei Providern einkaufen können, wenn sie festlegen, dass ihr Dienst höhere Qualitätsanforderungen hat. Für die Verbaucher heißt das: Keine Zusatzkosten für bessere Datenübertragungen bei diesen Diensten und auch keine Zusatzbelastung der Bandbreite.
 
Beim Datenverkehr werden den Providern auch die Hände teilweise gebunden, dürfen sie diesen laut der Regeln nicht überwachen und bewerten, wie wichtig ein Dienst ist. Bei Engpässen sind Eingriffe auch nur in Ausnahmefällen erlaubt, bei langanhaltenden Engpässen ist eine Erweiterung der Kapazitäten vorgeschrieben. Einzig beim Zero-Rating sind die Richtlinien nicht so stark angepasst wurden, Dienste können weiterhin mit gleicher Bandbreite angeboten werden, wenn das gebuchte Datenvolumen aufgebraucht ist. Jedoch soll hierbei im Einzelfall entschieden werden, was die Gefahr birgt, dass Zero Rating in einem Land erlaubt und im nächsten verboten ist.
 
Während die Bürgerrechtler mit der Interpretation der BEREC zufrieden sind und darin einen wichtigen Schritt für den Erhalt der Freiheit im Internet sehen, kritisieren die Provider dagegen. Telefónica sieht darin Regeln, welche „der Idee von Markt- und Innovationsförderung zum Teil entgegenlaufen“, wie ein Sprecher gegenüber „Spiegel Online“ sagte. Die Telekom sieht vor allem „innovative Geschäftsmodelle – insbesondere für den industriellen Anwendungsbereich – gefährdet“.
 
Aus der Politik sind dagegen zuversichtliche Töne zu vernehmen. „Wir haben immer Wert darauf gelegt, dass es einen freien und diskriminierungsfreien Internetzugang geben muss, aber gleichzeitig innovative Dienste möglich sind“, so Thomas Jarzombek, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der aber auch erklärt: „Die Regulierungsbehörden sind dazu aufgefordert, die Kriterien durch eigene Bewertungen und Messungen zu überprüfen.“[buhl]

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1 Kommentare im Forum

  1. Allerdings gibt es auch Nachteile, so gibt es jetzt keine Spotify-Flat für Neukunden bei T-Mobile mehr. Damit ist dann Streaming nur noch im WLAN möglich.
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