Neue Facebook-AGBs gelten: Inhalt und Widerspruch

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Trotz aller Kritik hat Facebook am heutigen Freitag seine neuen Datenschutz-Regeln in Kraft gesetzt, die Werbung noch stärker personalisieren sollen. Widersprechen können Nutzer den neuen AGBs nicht, aber sie können trotzdem etwas tun.

Facebook hat seine umstrittenen neuen Datenschutz-Regeln am Freitag in Kraft gesetzt. Alle Nutzer des weltgrößten Netzwerks, die sich nun bei Facebook einloggen, akzeptieren damit formal die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die neuen Regeln waren bei Datenschützern auf heftige Kritik gestoßen. Vor allem mangelnde Transparenz wurde dem Netzwerk vorgeworfen.

Nutzer von Facebook haben kein Widerspruchsrecht gegen die neuen AGB. Wollten sie die Datennutzung von Facebook verhindern, müssen sie sich komplett abmelden. Sie können allerdings Schritte unternehmen, damit ihre Aktivitäten im Web von Facebook nicht für eine „nutzungsbasierte Online-Werbung“ ausgewertet werden. Unter der Adresse www.youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/ kann dem „Online Behavioural Advertising“ widersprechen.
 
Mit der Neuregelung seiner AGB will Facebook unter anderem die Werbung stärker auf einzelne Nutzer zuschneiden. Dafür sollen zum Beispiel auch Informationen über besuchte Seiten und genutzte Apps außerhalb des Netzwerks ausgewertet werden. Wer dies nicht möchte, kann die personalisierte Werbung deaktivieren, erklärt Facebook.
 
Facebook verspricht zugleich, mit den Änderungen seine Daten- und Nutzungsbestimmungen übersichtlicher und verständlicher für die Nutzer zu gestalten. Mitglieder können künftig genauer festlegen, wer ihre Einträge ansehen kann. Außerdem können sie herausfinden, warum ihnen bestimmte Werbung angezeigt wird.
 
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte zuletzt bemängelt, dass nicht klar sei, ob Facebook bei der Datenauswertung auch genaue Nutzerprofile erstelle. Caspar fordert, dass Facebook sich beim Datenschutz an deutsches Recht hält. Facebook sei dagegen weiter der Meinung, dass das deutsche Datenschutzrecht nicht für das Unternehmen gelte, da seine Europazentrale in Dublin angesiedelt ist.
 
Datenschützer bemängeln außerdem, dass nicht ausdrücklich festgeschrieben ist, dass keine Daten des Kurzmitteilungsdienstes WhatsApp mit Facebook geteilt werden. Facebook und WhatsApp versichern stets, dass die Daten getrennt bleiben sollen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte befürchtet dennoch, dass Daten künftig „in großem Maßstab“ zwischen den Unternehmen ausgetauscht werden. „Durch kleinere textliche Veränderungen (…) könnte Facebook dem entgegentreten“. [dpa/fm]

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30 Kommentare im Forum

  1. AW: Neue Facebook-AGBs gelten: Inhalt und Widerspruch Schade das es so viele falsch schreiben, sogar Journalisten die das eigentlich wissen sollten.
  2. AW: Neue Facebook-AGBs gelten: Inhalt und Widerspruch Facebook ist mittlerweile out, zumindest für mich. Ich habe mich davon getrennt und es ist auch gut, wenn ich das hier lese.
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