Neues Spartenprogramm: Wein TV

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Wine Network Germany GmbH hat die Zulassung von Wein TV, einem bundesweiten deutschsprachigen Fernsehspartenprogramm rund um den Themenkreis Wein und Lebensart, beantragt und das OK der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) bekommen.

Die Wine Network Germany GmbH beabsichtigt, Wein TV frei empfangbar über Satellit und gegebenenfalls digital terrestrisch sowie als Pay-TV über Kabel u. a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu verbreiten. Das Programm soll auf der „PrimaTV“-Plattform auf der Grundlage eines Plattform- und Vermarktungsvertrags mit der Decimus GmbH, auf der „Ish Plus“-Plattform der Kabelnetzbetreiberin Ish GmbH & Co. KG und auf der Pay-TV-Plattform der Kabel Deutschland Vertriebs & Service GmbH & Co. KG (KDG) angeboten werden.
 
Die Antragstellerin steht über die Zwischenholding Dominus Fund Ltd. vollständig im Beteiligungsbesitz der Wine Network, Inc., USA. An dieser sind folgende Gesellschafter beteiligt: Patrick Brunet und Lorie Kim (jeweils 32,5 %), George Lissandrello (5,069 %), Mark Bogart (2,222 %), Jim Moonier (1,667 %), Mike Larratt (1,111 %), Raphael Che (1 %) und Steve Cheskin (0,601 %). Die restlichen Anteile (23,33 %) befinden sich im Eigenbesitz der Gesellschaft. Der Geschäftsführer der Wine Network, Inc. und der Veranstalterin Patrick Brunet und Lorie Kim sind die Unternehmensgründer. Beide sind in Deutschland nicht anderweitig im Medienbereich aktiv.
 
Das Programm Wein TV ist aufgrund der vertraglich vorgesehenen Einflussmöglichkeiten auf die Programmgestaltung der Plattformbetreiberin Decimus GmbH und damit auch ihrer Muttergesellschaft, der PrimaCom AG, zuzurechnen. Ihnen werden darüber hinaus das Programm Silverline Movie Channel und die im Paket „movies and more“ enthaltenen Programme zugerechnet. Ebenso ist Wein TV der Plattformbetreiberin KDG zuzurechnen, der zudem die Programme Kinowelt TV Premium und tv.gusto zugerechnet werden. Die KEK hat bereits am 27.08.2004 entschieden, dass der Zulassung keine medienkonzentrationsrechtlichen Gründe entgegenstehen. [lf]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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