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  • Hintergrund • Nie wieder Boxentürme

  • BNetzA will interoperables Marktmodell entwickeln

 erstellt am 07.06.2010 von Marc Hankmann

Mai 2010 - Der berühmte Boxenturm war bislang der unübersehbare Beweis für mangelnde Interoperabilität der unterschiedlichen Rundfunkplattformen. Um den Turm nun abzutragen, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Projektgruppe CA/DRM ins Leben gerufen.


Hintergrund für die Gründung der Projektgruppe war die zeitlich befristete Ausnahmeregelung für IPTV von dem im §48 TKG "Interoperabilität von Fernsehgeräten" geforderten Common Scrambling Algorithm (CSA). Ziel der Gruppe ist die Erfassung der marktlichen Situation sowie die Identifizierung von Handlungsoptionen, wie in Zukunft bei fortschreitender technischer Entwicklung mit dem §48 (3) TKG umgegangen werden kann. Hierzu liegt nun der Abschlussbericht der Projektgruppe vor.
 
Interoperabilität von Fernsehempfangsgeräten heißt, dass der Nutzer ohne Austausch des Endgeräts innerhalb einer Übertragungstechnik von einem Anbieter zu einem anderen wechseln kann. Der Einsatz unterschiedlicher Zugangsberechtigungssysteme hat dies bislang trotz Bemühungen auf europäischer Ebene verhindert. Die Projektgruppe hat nun Empfehlungen ausgearbeitet, um das Ziel der Interoperabilität zu erreichen.
 
Wie die Definition von Interoperabilität bereits belegt, soll diese nach Ansicht der Projektgruppe nur innerhalb einer Übertragungstechnik regulatorisch bestimmt werden und auch nur dann, wenn sie für den Anbieter wie für den Nutzer ökonomisch sinnvoll ist. Ansonsten bezieht sich die Projektgruppe nur auf linear verbreitete, verschlüsselte und unverschlüsselte Inhalte. Alles, was darüber hinausgeht, soll dem Markt überlassen werden.

Keine Sonderlösungen

Common Interface ist eine Möglichkeit, Interoperabilität herzustellen. Die Vorbehalte sind aber bekannt. Nach besseren Wegen sucht nun die BNetzA
Bild: Metz

Konkret schlägt die Projektgruppe der BNetzA vor, den gesamten oder teilweisen Austausch von CA/DRM-Systemen zu ermöglichen. Da aber die dafür notwendigen Schnittstellen, wie zum Beispiel CI Plus, zum Teil nicht standardisiert sind, empfiehlt die Gruppe, mindestens deren europaweite Standardisierung voranzutreiben. "Nationale Sonderlösungen sind zu vermeiden", heißt es im Abschlussbericht der Gruppe.
 
Um bisher getätigte Investitionen nicht zu Abschreibungen werden zu lassen, rät die Projektgruppe der BNetzA, angemessene Übergangsszenarien zu gewähren. Für die Beschleunigung der Standardisierung und für ein von deutscher Seite einheitliches Auftreten wird eine "hochrangige Konsultationsgruppe" vorgeschlagen.

Zündstoff


Der Abschlussbericht führt die Positionen der einzelnen Marktteilnehmer auf. Für Zündstoff sorgen dabei die Stellungnahmen der CA/DRM-Anbieter und der IPTV-Betreiber. Erstere setzen sich zwar für die Verwendung des CSA ein, betonen aber auf der anderen Seite aus Sicherheitsbedenken auch die Notwendigkeit proprietärer Systeme für die Berechtigungskontrolle und das Schlüsselmanagement.
 
Bei diesen proprietären Lösungen gehen ihre Meinungen auseinander. Conax schlägt beispielsweise einen Treuhänder vor, der ähnlich dem Trust Center bei CI Plus Zertifizierungen übernimmt und so Interoperabilität sicherstellt. Nagravision indes hält nicht viel von einem solchen Treuhänder, weil dieser im Fall eines Sicherheitsproblems keine Verantwortung übernähme. Die läge immer noch beim CA-Anbieter.
 
Die IPTV-Netzbetreiber sind hingegen ganz anderer Meinung. Sie lehnen den CSA in ihren Netzen ab oder wollen zusätzlich andere Verschlüsselungsalgorithmen nutzen dürfen. Im Fokus steht dabei der Advanced Encryption Standard (AES). Weiterhin lehnen sie eine Verpflichtung zum Einsatz von Common Interface, CA-Modulen oder Smartcards für IPTV ab. Interoperabilität sollte nach Meinung der IPTV-Betreiber durch eingebettete DRM-Systeme hergestellt werden.

Zwei-Phasen-Modell


Zur Erreichung einer Interoperabilität schlägt die Projektgruppe ein in zwei Phasen geteiltes Vorgehen vor. In der ersten Phase sollen ein paralleler Ausbau der bestehenden Rundfunkplattformen sowie die Standardisierung von Systemen und Schnittstellen erfolgen. Diese Phase gilt als Übergang hin zu einem offenen Marktmodell. Im zweiten Schritt erfolgt dann der Eintritt in dieses Marktmodell, sobald ein hoher Grad an Interoperabilität hergestellt wurde und Standardisierungen marktreif abgeschlossen sind.
 
Der Abschlussbericht der Projektgruppe CA/DRM der Bundesnetzagentur ist die Grundlage, auf der den Empfehlungen nun Substanz gegeben werden soll. Hierzu veranstaltet die Bundesnetzagentur am 31. Mai einen Workshop in Mainz. Im Anschluss sollten alle Marktteilnehmer einen Schritt weiter und der Boxenturm sollte kleiner sein.

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf sorgfältiger Recherche und geben den Sachstand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung wieder. Spätere Entwicklungen oder Updates sind aus diesem Grund unter Umständen nicht berücksichtigt. Für Hinweise auf möglicherweise überholte Informationen sind wir dankbar.
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