Niederlage: Sammelklage gegen Facebook zurückgewiesen

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Der Österreicher Max Schrems findet den Umgang von Facebook mit den Daten seiner Nutzer inakzeptabel und hat aus diesem Grund eine Sammelklage gegen das soziale Netzwerk eingereicht – diese wurde jedoch zunächst abgewiesen.

Der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems ist mit einer Sammelklage gegen das soziale Netzwerk Facebook zunächst gescheitert. Das Wiener Landgericht erklärte sich für nicht zuständig, da der Kläger kein Verbraucher sei. Schrems nutze das weltweite Medieninteresse an seinem Vorgehen mittlerweile auch beruflich, teilte die Kammer mit. Nur Verbraucher dürfen an einem Gericht in ihrer Heimat klagen. Andere Gruppen müssen sich an ein Gericht in Irland wenden, weil Facebook dort seinen Europasitz hat. Das wäre deutlich aufwendiger und teurer.

Schrems kündigte Rechtsmittel gegen den Beschluss an. „Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte“, meinte sein Anwalt Wolfram Proksch. Schrems hatte die Klage im Namen von sieben weiteren Aktivisten eingebracht. Dazu haben 25 000 Menschen weltweit ihre Interessen an die klagende Gruppe abgetreten, ohne bereits offiziell zu den Klägern zu gehören.
 
Facebook zeigte sich zufrieden. „Dieser Rechtsstreit war unnötig und wir sind erfreut, dass das Gericht die Klagen entschieden zurückgewiesen hat“, teilte das Unternehmen mit. Man sehe sich im Einklang mit europäischen Datenschutz-Regeln.
 
Schrems wirft Facebook unter anderem ein Ausspähen des Surfverhaltens und ungültige Datenschutzbestimmungen vor. Außerdem prangert er an, dass Facebook über das Überwachungsprogramm PRISM Nutzerdaten an den US-Geheimdienst NSA weitergebe. Formal handelt es sich um eine Schadenersatzklage mit einem eher symbolischen Betrag von 500 Euro pro Kläger.
 
„Man läuft immer Gefahr, mit großen und komplexen Verfahren einem Gericht keine besondere Freude zu machen“, sagte Schrems. „Die Schlussfolgerungen des Gerichts sind aber doch teilweise sehr verwunderlich. Die Sache wird nun weiter zum OLG gehen.“ Das Gericht betonte, nicht der Zeitpunkt der Anmeldung bei Facebook sei für die Definition „Verbraucher“ entscheidend, sondern die Rolle des Netzwerks im Leben kurz vor der Klage. Schrems klagte bereits in mehreren Verfahren gegen Facebook und hat ein Buch namens „Kämpf um deine Daten“ geschrieben. [dpa/ag]

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