„Nonnen“-Darstellerin ohne Höschen auf dem Parkplatz

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Bild: © Romolo Tavani - Fotolia.com
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Die „Um Himmels Willen“-Darstellerin Antje Mönning steht wegen freizügiger Posen vor Gericht.

In der ARD-Serie „Um Himmels Willen“ spielte sie einst eine Nonne, nun muss sie sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten. Mit großem Medienrummel hat in Bayern der Prozess um einen freizügigen Auftritt der Schauspielerin Antje Mönning begonnen.

Die 41-Jährige hatte im Juni auf einem Parkplatz in Jengen im Allgäu vor zwei Zivilpolizisten und einem Lastwagenfahrer in einem durchsichtigen Shirt posiert und dabei ihren Rock gehoben – unter dem sie keine Unterwäsche trug. Die beiden Beamten filmten den Auftritt. Nun steht sie in Kaufbeuren vor dem Amtsgericht.
 
Über ihren Anwalt Philip Müller ließ Mönning am Dienstag ausrichten, „aus einer künstlerischen Laune heraus“ das Röckchen gehoben zu haben. Sie habe nicht gewusst, dass es sich um Zivilpolizisten handelte. „Ich kann nicht glauben, dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen“, sagte sie über ihren Anwalt.
 
 
Mönnings zweiter Anwalt, Alexander Stevens, hatte bereits vor dem Prozess die Videoaufzeichnung kritisiert, die ohne Einverständnis Mönnings gemacht worden sei. [dpa/tk]

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15 Kommentare im Forum

  1. Eigentlich hätte sie deswegen nicht angeklagt werden dürfen da der Paragraph nur für männliche Personen gilt. Ich finds jedenfalls spießig.
  2. Digitalfernsehen will die die Regenbogen Presse aufmischen? Selten so einen Unfug gelesen. Da ist sogar ganz Stuttgart dagegen.
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