Österreich: TV-Kurzberichte der Europa League legal

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Aktuell wehrt sich Sky Österreich dagegen, anderen Sendern TV-Kurzberichte über die Europa League zu gestatten. Der Pay-TV-Anbieter besitzt die TV-Rechte an der Fußball-Liga. Nach einem wichtigen EU-Rechtsgutachten sind die Kurzberichte aber legal.

Die TV-Kurzberichterstattung über wichtige Fußballspiele von großem öffentlichen Interesse ist nach Ansicht eines wichtigen EU-Rechtsgutachters legal. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat in einem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten den höchsten EU-Richtern empfohlen, eine Klage des Bezahlsenders Sky Österreich gegen die Kurzberichte durch andere Fernsehsender abzuweisen.

In Österreich besitzt Sky die Übertragungsrechte für die Europa League. Der Sender wehrt sich dagegen, dass er anderen Sendern den Zugriff auf maximal 90 Sekunden Bildmaterial gestatten muss. Zudem beanstandete er, dass er nur die unmittelbar verbundenen zusätzlichen Kosten ersetzt bekommt – tatsächlich also nichts.
 
Der Generalanwalt – dem die höchsten EU-Richter meistens, aber nicht immer folgen – räumte ein, dass das Recht auf Kurzberichterstattung in die Eigentumsrechte eingreife. Dies sei jedoch im Interesse der Medienvielfalt und der Informationsfreiheit gerechtfertigt. Auch wenn sowohl das österreichische als auch das deutsche Verfassungsgericht für eine angemessene Vergütung eintreten, so bedeute dies nicht, dass die vom EU-Recht vorgesehene kostenlose Kurzberichterstattung gegen das Recht verstoße.
 
In Deutschland hatte sich sich nach der Vergabe der TV-Rechte der UEFA ChampionsLeague an ARD und ZDF kein Abnehmer für die Europa League gefunden. Zuletzt bekundete ProSiebenSat.1 wieder Interesse an den Fußball-Übertragungen. [dpa/rh]

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4 Kommentare im Forum

  1. AW: Österreich: TV-Kurzberichte der Europa League legal Kommt mir doch irgendwie sehr bekannt vor dieses Thema. Gab es ja schon vor Jahren dieses "Problem" zwischen Premiere und ORF. Premiere hatte die Rechte an der Österr. Bundesliga erkauft und der ORF wollte sich über den Rechtsweg die Ausstrahlung erstreiten.
  2. AW: Österreich: TV-Kurzberichte der Europa League legal Wird in Deutschland auch so gemacht: Bei RTL Aktuell werden beispielsweise auch Tore von wichtigen Bundesliga- oder Champions-League-Spielen gezeigt. Und die Nachrichtenrechte werden die auch kaum erworben haben, da man jeweils das TV-Bild des übertragenen Senders verwendet und deren Senderlogo für die kurze Szene unkenntlich macht. Das zählt vermutlich alles als "Zitat in beweglicher Bildform". Stefan Raab wird bezüglich TV Total auch kaum bei jedem einzelnen Sender nachfragt haben, ob man mal eben die entsprechende Szene zeigen darf.
  3. AW: Österreich: TV-Kurzberichte der Europa League legal a bisserl ausführlicher: Sky hat 2009 Exklusivrechte für die Ausstrahlung bestimmter Spiele der UEFA Europa League für Österreich erworben. Der Sender zahlt nach eigenen Angaben jährlich mehrere Millionen Euro für die entsprechenden Lizenz- und Produktionskosten. Auf Antrag des ORF hat die Kommunikationsbehörde Austria entschieden, dass Sky dem ORF das Kurzberichterstattungsrecht einräumen muss, ohne dass andere Kosten als für den Zugang zum Satellitensignal erstattet werden müssen. Dies ist in der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste so vorgesehen. Im konkreten Fall beliefen sich die Kosten für den ORF auf 0 Euro. Sky hat die Entscheidung vor dem Bundeskommunikationssenat angefochten, der den Fall (C 283/11) an den EuGH verwies. Nach Ansicht des EuGH-Generalanwaltes sind die Eingriffe in das in der EU-Grundrechtecharta verankerte Eigentumsrecht gerechtfertigt. So gebe es für die Kurzberichterstattung eine Reihe von Bedingungen und Einschränkungen. Ein solches Recht besteht demnach nur für Ereignisse, die von großem öffentlichen Interesse sind. Außerdem dürfen die bereitgestellten Auszüge nur für "allgemeine Nachrichtensendungen" verwendet werden und nicht länger als 90 Sekunden dauern. Darüber hinaus bestehe eine Verpflichtung zur Quellenangabe, wodurch Werbung für die Inhaber von Exklusivrechten gemacht werde, betonte der EuGH-Generalanwalt. (APA, 12.6.2012)
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