ORF darf vorerst wieder Facebook-Seiten betreiben

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der ORF darf zunächst seine Facebook-Seiten wieder betreiben. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt eine „aufschiebende Wirkung“ gewährt.

Im Streit um seine Aktivitäten in sozialen Netzwerken musste der ORF mit seiner beim Verfassungsgericht eingereichten Beschwerde noch eine Schlappe einstecken, doch der Verwaltungsgerichtshof zeigte sich zunächst freundlicher gestimmt, berichtete der „Standard“ (Freitag). Bis zum endgültigen Urteil darf der Rundfunkanbieter seine 39 Facebookseiten wieder betreiben. Das Urteil soll noch in diesem Jahr fallen.

„Wir dürfen ab sofort Eure Postings nicht nur lesen, sondern wir dürfen wieder antworten! Wir lassen jetzt mal die Sektkorken knallen“, hieß es auf der Facebookseite von Ö3. ORF-Chef Alexander Wrabetz schrieb über den Kurznachrichtendienst Twwitter: „Wir lassen uns von Publikum und Zukunft nicht abschneiden und freuen uns über Entscheidung des VwGH!wichtiger Etappenerfolg!“
 
Im Februar hatte die zuständige österreichische Medienbehörde KommAustria entschieden, dass die bis dahin von dem Rundfunkanbieter betriebenen 39 Facebook-Seiten gesetzwidrig seien. Ein Antrag vor dem Verfassungsgericht sollte das verhängte Verbotvorerst aussetzen, doch der ORF scheiterte. Der Grund: dieVerantwortlichen argumentierten zu schlicht. Für die Bewilligung eines solchen Antrags müsse der Beschwerdeführerdeutlich nachweisen, dass ihm „unverhältnismäßige Nachteile“ durch dasVerbot drohen. Der ORF führte dabei aber lediglich ins Feld, dass dasPublikum eine Facebook-Präsenz „heute schlicht erwartet“. Zu wenig fürdas Verfassungsgericht.
 
Der Rundfunkanbieter hat seine Seiten in dem sozialen Netzwerk zwischenzeitlich an seine „Fans“ übergeben. ORF-Online Chef Thomas Prantner hatte das Facebook-Verbot als „anachronistisch“ bezeichnet. [rh]

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