Oberverwaltungsgericht bestätigt Wahl von Landesmediendirektor

0
55
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Ex-Medienstaatssekretär in NRW, Marc Jan Eumann, war der einzige Kandidat auf den Posten des Landesmediendirektors in Rheinland-Pfalz. Der Anwalt Markus Kompa ging mit einem Eilantrag auf eine eigene Bewerbung dagegen vor, scheitert aber nun in zweiter Instanz.

Die umstrittene Wahl des nordrhein-westfälischen Ex-Medienstaatssekretärs Marc Jan Eumann (SPD) zum Direktor der Landesmedienzentrale (LMK) Rheinland-Pfalz ist laut einem Gerichtsbeschluss rechtens. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wies am Donnerstag einen Eilantrag des Kölner Anwalts Markus Kompa gegen die Wahl in zweiter Instanz zurück (Az.: 2 B 10272/18.OVG).

Damit kann Eumann das Amt zum 1. April antreten. Er war einziger Kandidat einer internen Kommission, eine Ausschreibung gab es nicht. Kompa hatte sich ebenfalls beworben, war aber nach eigenen Angaben mit dem Argument abgewiesen worden, es sei zu spät. Das OVG erklärte, es handle sich zwar um ein öffentliches Amt, der Anspruch auf ein Bewerbungsverfahren werde wegen der Besonderheit der Stelle aber eingeschränkt. Die LMK beaufsichtigt den Privatfunk. [dpa]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum