Online-TV-Rekorder Shift TV: Etappensieg im Gerichtsstreit

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Im Streit um den Online-TV-Rekorder Shift TV hat der Anbieter einen ersten Erfolg verbuchen können. Gegen die vom Oberlandesgericht Dresden abgelehnte Revision hat der Anbieter erfolgreich beim Bundesgerichtshof geklagt.

Gegen die Revision hatte Shift TV eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, welcher der Bundesgerichtshof jetzt gefolgt ist, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Damit wird die Instanz zum zweiten Mal nach 2009 über die Zulässigkeit des Online-TV-Rekorders Shift TV entscheiden. „In der Regel folgt der Bundesgerichtshof solchen Beschwerden nur, wenn er das ergangene Urteil für korrekturbedürftig erachtet“, so Michael Westphal, Geschäftsführer des Anbieters.

Bereits seit 2005 versuchen RTL und Sat.1 als einzige deutsche TV-Sender, die Aufnahme von Programmen durch den Kunden des Online TV Rekorder Anbieters shift TV verbieten zu lassen. 2006 entschied das Leipziger Landgericht gegen den Anbieter und gab damit der Klage von ProSiebenSat.1 nach, die eine Verletzung des Urheberrechts beanstandeten. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die Entscheidung 2007 bestätigt. [rh]

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3 Kommentare im Forum

  1. AW: Online-TV-Rekorder Shift TV: Etappensieg im Gerichtsstreit gut so. ist doch voll dumm alles zu verbieten.
  2. AW: Online-TV-Rekorder Shift TV: Etappensieg im Gerichtsstreit Verkehrte Welt. Das Abfallfernsehen kann doch froh sein, wenn jemand den 24/7-Trash überhaupt noch aufzeichnen will.
  3. AW: Online-TV-Rekorder Shift TV: Etappensieg im Gerichtsstreit Was will man vom RTL und Sat1 noch aufzeichnen? Kommt doch sowieso immer das selbe.
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