Pay-TV-Filmrechte: BSkyB spielt bei Wettbewerbshütern auf Zeit

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der britische Pay-TV-Riese BSkyB will das von der nationalen Wettbewerbsbehörde eingeleitete Prüfverfahren zur Vermarktung von Spielfilmen im Bezahlfernsehen neu aufrollen und damit drohende regulatorische Einschränkungen beim Rechteeinkauf aufschieben.

Die Competition Commission hab es versäumt, führende Online-Filmanbieter wie Lovefilm und Netflix in ihre Analyse einzubeziehen und sei deshalb zu falschen Schlüssen bezüglich der Marktposition der BSkyB-eigenen Satellitenplattform Sky Digital in Großbritannien gelangt, führte das Unternehmen am Mittwoch in einer Stellungnahme aus. 
 
Zwar würden sich beide Anbieter bei ihren Streaming-Angeboten derzeit auf kleinere Studios und Distributoren beschränken, räumte Sky ein. Es sei allerdings zu erwarten, dass sich das in Zukunft ändere und beide Unternehmen ebenfalls in den sogenannten FSPTW-Markt eingriffen. Das Kürzel steht für First Subscription Pay-TV Window und bezeichnet die Erstauswertung von Filmrechten im Bezahlbereich.

Die Einschätzung der Wettbewerbsbehörde, dass Sky den Markt in diesem Segment dominiere und Hürden für Mitbewerber wie den Kabelnetzbetreiber Virgin Media schaffe, sei unter Einbezug der Online-Anbieter nicht länger zutreffend, hieß es in der Eingabe. Zudem habe man bei internen Studien ermittelt, dass für weniger als 10 Prozent der Abonnenten das Filmangebot ein Abschlussgrund für einen Pay-TV-Vertrag darstelle, spielte BSkyB die Relevanz herunter. Damit sei auch die behauptete Schwächung von Virgin im Gesamtmarkt durch die von der Behörde festgestellten schlechten Konditionen für die Weitervermarktung von Sky-Filmkanälen an Drittanbieter unzutreffend.
Virgin Media sieht das erwartungsgemäß anders und führte aus, dass Sky durch seine Output-Deals mit den großen Hollywood-Studios einen uneinholbaren Vorsprung im Markt besitze. Der Rivale begrüßte daher den Vorschlag der Wettbewerbskommission, die Zahl der exklusiven Filmrechte für Sky regulatorisch zu beschränken. Bereits im Juli hatte die Behörde entsprechende Eingriffe in den TV-Markt angekündigt (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).

[ar]

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