„Primetime“ ist zulassungsfreier Mediendienst

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Kiel/Ludwigsburg – Die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) hat „Primetime“ den Status eines Mediendienstes bestätigt. Der Astrologiesender erhält demnach die beantragte rundfunkrechtliche Unbedenklichkeitserklärung.

Damit braucht Primetime nach Einschätzung der ULR keine Rundfunklizenz.

„Bei dem über Astra digital verbreiteten audiovisuellen Angebot Primetime
handelt es sich um einen zulassungsfreien Mediendienst und nicht um
zulassungspflichtigen Rundfunk“, ließ die ULR, die für die Zulassung und Beaufsichtigung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramm in Schleswig-Holstein zuständig ist, in einer Pressemitteilung verlautbaren.
 
Damit konnte die ULR ein langwieriges Prüfverfahren zum Abschluss bringen. Ursprünglichen waren die Medienwächter aktiv geworden, weil das Angebot von Primetime weit über die Rahmenbedingungen eines Mediendienstes hinaus gingen. „Wegen der angebotenen individuellen Liveberatungen in Lebensfragen wie Liebe, Partnerschaft, Beruf und Familie war Primetime zum damaligen Zeitpunkt jedoch als meinungsbildungsrelevant und damit als zulassungspflichtiger Rundfunk zu qualifizieren“, heißt es in der ULR-Pressemitteilung weiter.

Als die Veranstalter von Primetime die Grauzone zwischen Mediendienst, für den keine Sendelizenz notwendig ist, und lizenzierungspflichtigem Rundfunkveranstalter zu weit ausgereizt hatten, kam im November 2005 die Aufforderung der ULR, entweder das Programm in den nächsten sechs Monaten umzustellen oder aber eine richtige Sendelizenz zu beantragen. Daraufhin wurde die bisherige Form der Liveberatung eingestellt, dann auch die optische Präsentation gängigen Teleshopping-Standarts angeglichen.
 
„In dieser neuen Programmgestaltung ist Primetime kein zulassungspflichtiger Rundfunk mehr, so dass die beantragte medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung nunmehr erteilt werden konnte“, verlautbarten die Medienwächter. [lf]

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