„Privacy Shield“: EU setzt „Safe Harbor“-Nachfolger in Kraft

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Die Unsicherheit der europäischen wie US-Unternehmen bezüglich des Datentransfers hat ein Ende: Mit dem „Privacy Shield“ wurde der Nachfolger der gekippten „Safe Harbor“-Regelung in Kraft gesetzt. Die Kritiker stellt die neue Regelung jedoch nicht zufrieden.

Seitdem im Oktober 2015 die „Safe Harbor“-Regelung den Datentransfer von US-Unternehmen aus Europa wegen Datenschutzbedenken vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt wurde, schwebten Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks in einem Zustand der Unsicherheit. Mit dem am Dienstag durch die EU-Kommission und die US-Regierung in Kraft gesetzten Nachfolger „Privacy Shield“ sollen Daten jetzt wieder uneingeschränkt fließen und dem Datenschutz dennoch genüge getan werden.

„Wir haben sehr hart mit unseren amerikanischen Partnern daran gearbeitet, einen Neustart hinzulegen“, erklärte die EU-Justiz- und Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourova. Zufrieden zeigte sich mit dem neuen Abkommen auch der deutsche Verband der Internetwirtschaft Eco. „Privacy Shield sieht gegenüber dem alten Safe-Harbor-Abkommen ein deutlich höheres Datenschutzniveau vor, das durch verschiedene Mechanismen abgesichert ist und an das auch die Aufsichtsbehörden gebunden sind“, so Eco-Vorstand Oliver Süme, der vor allem die wiedergewonnene Rechtssicherheit hervorhob.
 
Den Weg frei gemacht hatten am Freitag die Mitgliedsstaaten der EU, die sich klar für das neue Datenschutzabkommen ausgesprochen hatten. Das „Privacy Shield“ sieht vor, das die US-Regierung eine massenhafte Sammlung von Daten von EU-Bürgern nur in bestimmten Fällen durchführen kann und diese Daten nur bei Gefahr für die „nationale Sicherheit“ verwenden darf. Dazu erhalten Bürger die Möglichkeit, über einen Ombudsmann eine Beschwerde beim US-Außenministerium einzureichen, sollten diese sich zu Unrecht überwacht fühlen.
 
Weiterhin sollen sich US-Unternehmen verpflichten, Daten nur so lange zu speichern, wie es der ursprüngliche Zweck rechtfertigt. Zudem soll das Abkommen regelmäßig überprüft werden und die Kompetenzen der nationalen Datenschutzbehörden im Gegensatz zu „Safe Harbor“ nicht mehr eingeschränkt werden.
 
Ob dies jedoch tatsächlich ein Meilenstein ist, als den die US-Staatssekretärin Penny Pritzker den „Privacy Shield“ darstellt, wird sich noch zeigen müssen. Die Kritiker scharren jedenfalls bereits mit den Hufen und sprechen dem Konstrukt ein angemessenes Datenschutzniveau ab. Ein erneutes rechtliches Vorgehen gegen das Abkommen vor dem EuGH scheint jedenfalls möglich. [buhl]

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