ProSieben scheitert im „Bimmel-Bingo“-Prozess

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Am heutigen Mittwoch (23. Mai) zogen der Privatsender ProSieben und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg vor Gericht, um den Streit über das „TV-Total“-Quiz „Bimmel-Bingo“ zu klären. Die Richter entschieden zu Gunsten der Medienhüter, ProSieben muss 75 000 Euro Strafe zahlen.

Der Fernsehsender-ProSieben muss die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg geforderte Sanktion von 75 000 Euro zahlen, urteilten die Richter vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Mittwoch. Das teilte die Justizbehörde in einer öffentlichen Stellungnahme mit.

Stein des Anstoßes war das 2002 im Zuge von Stefan Raabs Late-Night-Show „TV-Total“ ausgestrahlte Quiz „Bimmel-Bingo“, in dem Show-Praktikant Elton gemeinsam mit einem Kamerateam mitten in der Nacht an fremden Haustüren klingelte, um das Wissen der aus dem Schlaf gerissenen Bewohner auf die Probe zu stellen. Was die Zuschauer amüsierte, brachte die Betroffenen nicht selten zur Weißglut. Türen wurden verärgert zugeschlagen und dem ProSieben-Team sogar mit der Polizei gedroht.

Für die Medienhüter ging das zu weit. Sie sahen darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, immerhin hätten die Geweckten mit der Androhung der Polizei mehr als deutlich gemacht, dass sie mit dem Spiel nicht einverstanden seien. Des Weiteren seien die Rechten am eigenen Bild der Betroffenen nicht gewahrt worden. Als Sanktion forderte die Medienanstalt die Werbeeinnahmen für die beanstandeten Sendungen.

ProSieben hatte zwar eingeräumt, dass durch die angewandte Praxis Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, wollte die Strafe aber nicht zahlen. Immerhin greife die Medienbehörde damit die Lebensader der privaten Rundfunkanstalten an, führte der Anwalt des Senders, Michael Stulz-Herrnstadt, ins Feld. Zudem hätte der angeklagte TV-Kanal verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, nach denen die klagende Medienanstalt gar nicht die Kompetenz besäßen, solche Sanktionen zu verhängen.

Daher wehrte sich der Privatsender auch gegen die Abschöpfung der Werbeeinnahmen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatte die TV-Anstalt Erfolg, dass Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied allerdings gegen sie.

Vor der Leipziger Justizbehörde musste ProSieben nun ebenfalls eine Niederlage hinnehmen. Die Richter erklärten die von den Medienanstalten verhängte Strafe für rechtsgültig, die Länder besitzen die entsprechende Gesetzgebungskompetenz . Zudem sehen sie in ihr ein effektives Aufsichtsmittel. ProSieben kann nun beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Revision einlegen. Über Anwalt Stulz-Hermstadt ließ der Sender bereits verlauten, dass der Sender die entsprechende Option ernsthaft prüfen werde. [fm]

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15 Kommentare im Forum

  1. AW: ProSieben scheitert im "Bimmel-Bingo"-Prozess Bimmel Bingo! Nicht die Porno-Version! Die hatte aber auch einen Rechtstreit hinter sich
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