Programmverstöße: ZAK rügt RTL und Tele 5

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Immer wieder verstoßen Fernsehsender gegen das Gebot der Trennung von Werbung und Programm. Nun musste die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) RTL und Tele 5 wegen Programmverstößen mahnen.

Die Werbung, die Fernsehsender in ihrem Programm ausstrahlen, unterliegt vielfältigen Bestimmungen. So muss insbesondere die Trennung von Werbung und gesendeten Inhalten deutlich gemacht werden. Kommt es dabei zu Ungenauigkeiten, meldet sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) zu Wort. Nun hatten die Medienwächter erneut Werbeverstöße bei den Kanälen RTL und Tele 5 zu bemängeln. Beide TV-Sender wurden dazu angehalten, solche untersagten Formen der Programmgestaltung künftig zu unterlassen.

RTL hatte am 10. Dezember des vergangenen Jahres im Anschluss an einen Programmhinweis, der einem Werbeblock gefolgt war, eine Werbung für TV Movie geschaltet. Durch den eingeschobenen Programmhinweis war die Zugehörigkeit der TV-Movie-Werbung zum Werbeblock nicht mehr eindeutig, für die Zuschauer wäre der Werbeblock mit der eingeblendeten Programmvorschau beendet gewesen, argumentierten die Medienhüter in ihrer jüngsten Sitzung.

Auch eine Sendung von Tele 5 gab der ZAK einen Grund zur Beanstandung. Bei dem Fernsehsender stellten die Medienwächter in der Sendung „Dit is Fußball“ eine verbotene Themenplatzierung fest. Bei der Folge der Comedy-Reihe vom 27. August, die sich mit einem erfolglosen Fußballverein beschäftigte, wurden Angebote des produktionsauftraggebenden Energie-Unternehmens Beegy kommuniziert. Darin sahen die Medienhüter ein „Branded Entertainment“, das als unzulässige Themenplatzierung einzuordnen ist. [kw]

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