RTL akzeptiert „Dschungelcamp“-Urteil

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wegen Produktplatzierung im „Dschungelcamp“ musste RTL sich vor Gericht verantworten. Der Privatsender hat das Urteil nun akzeptiert.

Der Sender RTL wird nicht weiter gegen das Urteil wegen der Keks-Produktplatzierung im „Dschungelcamp“ vorgehen. Wie dei DPAberichtete, ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover rechtskräftig. RTL wolle wegen des Einzelfall-Charakters der Entscheidung keine weiteren juristische Schritte gehen.

Der Sender hatte Anfang 2014 mit einer Produktplatzierung des Bahlsen-Snacks Pick-Up die Medienwächter auf den Plan gerufen. Der Snack war dabei nicht nur in prominent platzierten Werbeeinblendungen zu sehen, sondern wurde auch als Belohnung für bestandene Prüfungen der Kandidaten eingesetzt, die sich sichtlich über den Keks freuten. Das Gericht hatte in der Folge „eine übertriebene verbale Lobpreisung des Produkts durch Akteure in der Sendung“ festgestellt und war Anfang 2016 zu dem Entschluss gekommen, dass es sich um unerlaubte Produktplatzierung gehandelt hatte. [hjv]

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