Radio Paradiso bleibt in Berlin vorerst auf Sendung

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Das Verwaltungsgericht in Berlin hat dem von der Einstellung seiner UKW-Verbreitung in der Bundeshauptstadt bedrohten Radio Paradiso den Rücken gestärkt.

Die Richter vertraten in einer am Freitag vorgelegten Urteilsbegründung (Az: VG 27 K 24.10) die Auffassung, die vom Medienrat der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) beschlossene Aufhebung der Sendegenehmigung und die Weitergabe der Frequenz an den Wettbewerber Oldiestar Radio sei nicht rechtens. Die Kammer monierte Fehler bei der Entscheidung des Medienrats, weil Wort- und Musikanteil falsch berechnet worden seien und das in Brandenburg ausgestrahlte Programm keine Berücksichtigung gefunden habe.

Radio Paradiso hatte vor dem Verwaltungsgericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gestellt, um das drohende Aus auf der angestammten Frequenz Ende Dezember zumindest aufzuschieben (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Die Medienhüter reagierten in einer am Freitag vorgelegten Stellungnahme erwartungsgemäß verschnupft. Der MABB-Medienrat werde „über die Folgerungen beraten, die aus den Entscheidungen zu ziehen sind“, sobald schriftliche Begründungen ausgewertet seien. Auch die Einlegung von Rechtsmitteln behalte man sich vor.

Zugleich kritisierte die MABB unverhohlen die Entscheidung der Richter. Nach Eindrücken aus der mündlichen Verhandlungen scheienen Anforderungen an die Begründung für die Ablehnung einer weiteren Verlängerung gestellt zu werden, die in der Praxis den Zugang Dritter zu den nach wie vor knappen UKW-Frequenzen erschwere, hieß es. Zudem sinke der Anreiz, sich an die Zusagen zu halten, die ein Veranstalter vor der Auswahlentscheidung gegeben habe, polterte MABB-Direktor Hans Hege in Richtung von Radio Paradiso. [ar]

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