Rechtsexperte: Senkung des Rundfunkbeitrags nur Augenwischerei?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Laut einem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) könnte der Rundfunkbeitrag ab 2015 sinken. Für den Rechtsexperten Ingo von Münch ist dieser Vorstoß jedoch bloße Augenwischerei. Er würde vom Grundproblem ablenken, dass es sich bei der Gebühr um eine Zwangsabgabe handle.

Voraussichtlich im März wollen die Bundesländer den Vorschlag der Gebührenkommission KEF genau prüfen, wonach der Rundfunkbeitrag für deutsche Haushalte ab Januar 2015 monatlich um 73 Cent abgesenkt werden könnte. Hintergrund sind erwartete Mehreinnahmen durch die Umstellung der Rundfunkfinanzierung auf die Wohnungsabgabe seit Anfang 2013. Es wäre das erste Mal in der Geschichte des gebührenfinanzierten Rundfunks in Deutschland, dass es zu einer Senkung der Beiträge käme.

Die Kritiker des neuen Abgabesystems, bei dem jeder Haushalt unabhängig von der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zahlen muss, dürfte die Ersparnis von monatlich 73 Cent jedoch kaum beschwichtigen. In einem Beitrag im Magazin „Focus“ (Montagsausgabe) kritisierte der Verfassungs- und Völkerrechtler Ingo von Münch den Vorstoß nun als „Placebo“. In Wahrheit würde es dabei nicht um eine Entlastung der Haushalte gehen, sondern um eine Ablenkung von der Tatsache, dass es sich beim neuen Rundfunkbeitrag um eine Zwangsabgabe handle.
 
So müssten auch Bürger, die lediglich Radio hören aber weder TV sehen noch das Internet nutzen, den vollen Beitrag zahlen. „Wo bleibt in einem Land, das sich sonst in auffallendem Maße um Minderheiten sorgt, insoweit der Gedanke eines Minderheitenschutzes?“, fragt der Jurist. An ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Zwangsabgabe kippt, glaubt von Münch nicht. „Die Rechtsprechung aus Karlsruhe war den Anstalten gegenüber bisher extrem freundlich, man könnte sogar sagen: sklavisch“, so das Argument.
 
So kritisch wie Ingo von Münch sehen dabei jedoch bei weitem nicht alle den neuen Rundfunkbeitrag. Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und in der Politik wird die Aussicht auf eine Absenkung der monatlichen Gebühren bislang überwiegend begrüßt. Die Entwicklung zeige, dass mit der Umstellung auf die neue Gebührenerhebung eine Sicherung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten auch ohne eine Anhebung der Rundfunkgebühren möglich sei. [ps]

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2 Kommentare im Forum

  1. Naja, so neu ist die Erkenntnis nicht, dass die Gebühr eine Zwangsabgabe ist. Aber ob man sie deshalb grundsätzlich in Frage stellen sollte?
  2. AW: Rechtsexperte: Senkung des Rundfunkbeitrags nur Augenwischerei? Was hätte der Verfassungsrechtler wohl gesagt, wenn die Gebühr nicht gesenkt würde, sondern das Geld ausgegeben würde oder in den Sparstrumpf käme? Es geht hier wohl hauptsächlich darum, mal wieder Stimmung gegen die Zwangsabgabe zu machen. Dass dann gleich mal prophylaktisch das Verfassungsgericht kritisiert wird, das noch gar nicht in dieser Sache entschieden hat, passt ins Bild: ""Die Rechtsprechung aus Karlsruhe war den Anstalten gegenüber bisher extrem freundlich, man könnte sogar sagen: sklavisch", so das Argument." Das nenne ich eine fast schon diffamierende Wertung, unter Argument verstehe ich was anderes. Für so etwas sollte sich ein Verfassungsrechtler zu schade sein. Strotti
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