Redtube-Fall: Abmahnanwalt muss zahlen

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Nachdem der Regensburger Anwalt Thomas Urmann zehntausende Amahnungen an Redtube-Nutzer geschickt hat, wird er nun selbst zur Kasse gebeten: Ein Gericht sah darin eine „vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung“ und verurteile ihn zu Schadensersatz.

Für zehntausende Deutsche hielt die Dezember-Post 2013 wenig Erfreuliches bereit, denn der Regensburger Anwalt verschickte damals im großen Stil Abmahnungen an Nutzer der Video-Plattform Redtube, die sich angeblich der Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht hatten und dafür Strafe zahlen sollten. Bereits kurze Zeit später kamen Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens auf, was nun auch vom  Amtsgericht Regensburg bestätigt wurde.

So bewerteten die Richter das Vorgehen Urmanns als eine „vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung“ und verurteilten ihn dazu, Schadensersatz zu zahlen (Aktenzeichen 3 C 451/14), wie die klageführende Kanzlei Weiß & Partner nun im Jurablock berichtete. Dabei muss Urmann nun die Kosten übernehmen, die dem durch Weiß & Partner vertretenen Abgemahnten entstanden sind, um gegen die Abmahnung vorzugehen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
 
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnten auf Urmann noch einige Forderungen dieser Art zukommen, immerhin hatte der mittlerweile Ex-Anwalt damals zehntausende Briefe verschickt. Abgemahnt wurde darin der Abruf eines Erotik-Videos, dessen Rechte die Schweizer The Archiv AG durch die Verbreitung auf Redtube verletzt sah und die Kanzlei von Urmann mit der Abmahnung aller Nutzer beauftragte, die besagten Clip angeklickt hatten.
 
Wenig später stellte sich dann aber die Frage, ob die Schweizer überhaupt im Besitz der Rechte an dem Video seien und auch die Frage, auf welchem Wege die IP-Adressen der abgemahnten Nutzer beschafft wurden, warf ein fragwürdiges Licht auf den Fall. Darüber hinaus entzündete sich an der Abmahnwelle auch eine Grundsatzdebatte, ob das Streamen eines Videos gegen das Urheberrecht verstößt oder nicht. Der Europäische Gerichtshof schaffte hier im Sommer 2014 Klarheit und erklärte Streaming für legal. [fm]

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23 Kommentare im Forum

  1. AW: Redtube-Fall: Abmahnanwalt muss zahlen Das ist aber heftig: Redtube-Ermittlungen: Falsche eidesstattliche Versicherung wegen GLADII? - teltarif.de News Laut Welt sollen die Hintermänner 600.000 EUR verdient haben.
  2. AW: Redtube-Fall: Abmahnanwalt muss zahlen Da haben aber viele Ehemänner in vorauseilenden Gehorsam "Schweigegeld" bezahlt, damit das Eheweib bloß nicht mitbekommt, auf welchen Seiten der Männe sich so rumtreibt.
  3. AW: Redtube-Fall: Abmahnanwalt muss zahlen Wenn man bedenkt, dass von 34000 Adressaten "nur" etwa 2400 gezahlt haben, geht es eigentlich noch. Sind doch nicht alle so dumm...
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