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  • Richter bestätigen GEZ-Pflicht für Computer

27.10.2010, 11:39 Uhr, cg

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat an diesem Mittwoch entschieden, dass auch für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Gegen die GEZ-Pflicht für "neuartige Rundfunkgeräte", die seit 2007 gilt, hatte es eine Reihe von Klagen gegeben.


Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun in drei Fällen, dass auch für die "neuartigen Rundfunkgeräte" die GEZ-Gebühr zu entrichten ist, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Rundfunkanstalten halten die Besitzer von internetfähigen PC für gebührenpflichtig, weil sich mit diesen Geräten Sendungen empfangen lassen, die mit Livestreams in das Internet eingespeist werden, hieß es.


Die Kläger waren zwei Rechtsanwälte und ein Student, die in ihren Büros bzw. in der Wohnung kein angemeldetes Rundfunkgerät bereit hielten, aber dort jeweils internetfähige PC besaßen. Der 6. Senat hat die Revisionen der drei Kläger gegen abschlägige Urteile der Vorinstanzen zurückgewiesen: Bei internetfähigen PC handelt es sich um Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Für die Gebührenpflicht kommt es nach dessen Regelungen lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, nicht aber darauf, ob der Inhaber tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen mit dem Rechner empfängt. Ebenso wenig ist es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist. Das Gericht folgte damit der Sicht der öffentlich-rechtlichen Sender und ihrer Gebühreneinzugszentrale GEZ.


Das Bundesverwaltungsgericht wies aber weiterhin darauf hin, dass der Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes für das Abgabenrecht verlangt, dass die Gebührenpflichtigen durch ein Gebührengesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden. "Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen", hieß es weiter. Die Rundfunkanstalten könnten an der Gebührenpflichtigkeit von internetfähigen PC daher auf Dauer nur festhalten, wenn diese sich auch tatsächlich durchsetzen lässt. Insoweit werde der Gesetzgeber die Entwicklung zu beobachten haben.
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Rufux
Rufux · Gold Member · DF-Forum
war leider zu erwarten und das ist ja so auch für die sogenannte Haushaltsabgabe richtungsweisend, die eben auch eine zusätzliche Arbeitsplatzabgabe werden soll, aber dann garantiert vor dem Verfassungsgericht landet!
 
didimax
didimax · Junior Member · DF-Forum
Hallo Alle zusammen.

Da kann ich nur sagen:

"Denk ich an Deutschland......................"
 
K0900
K0900 · Senior Member · DF-Forum
man kann nur hoffen, dass diesem Spuk in einem europäischem Gericht ein Ende bereitet wird. Ich hoffe, dass die Kläger nicht beigeben und wünsche viel Erfolg !!
 
Vodka-Redbull
Vodka-Redbull · Senior Member · DF-Forum
seh ich das richtig, dass das Gericht entschieden hat dass die Gebühr auch für PCs fällig ist weil es halt so im Staatsvertrag drin steht aber sie nicht darüber geurteilt haben ob das da überhaupt mit Recht dort drin steht?
Ich würde nämlich die Einstufung von PCs als Rundfunkempfangsgerät generell mal in Zweifel ziehen. Das die Richter sagen, es gibt keine Ausnahmen kann ich ja verstehen aber PCs als Rundfunkempfangsgeräte einzustufen finde ich falsch. Bildungsauftrag schön und gut aber dann bitte nur für Geräte die primär für Fernsehen/Radio benutzt werden.
Wenn de ÖR ihr Programm auch übers Netz zu verfügung stellen wollen können sie das ja gerne tun aber dann sollen sie es anders finanzieren oder auf die normal vorhandenen Abgaben auf TV-Geräte zurückgreifen.
 
HerrJ
HerrJ · Silber Member · DF-Forum
Sehr gutes Urteil gegen alle Schmarotzer die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für lau nutzen wollen!
 
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