Richterbund: Gesetz gegen Hass im Netz muss zügig kommen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Deutsche Richterbund drängt die Regierungskoalition aus Union und SPD, ihr geplantes Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz noch vor der Bundestagswahl Ende September zu beschließen.

„Die Anbieter sozialer Netzwerke müssen ihrer schon heute bestehenden gesetzlichen Pflicht endlich nachkommen, strafbare Inhalte kurzfristig von ihren Plattformen zu entfernen“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Aus Sicht der Justizpraxis sei das Ziel, strafbare Inhalte rasch zu löschen, nachdrücklich zu begrüßen.

Zugleich müsse das Gesetz aber nachgebessert werden, um die Ermittlungsbehörden zu stärken, sagte Rebehn. Teilweise reagierten die Anbieter wie Facebook oder Twitter bei Anfragen von Polizei und Justiz gar nicht oder nur schleppend. Sie sollten daher verpflichtet werden, innerhalb von 48 Stunden auf Auskunftsersuchen der Strafverfolger zu reagieren und eine Auskunftsverweigerung zu begründen, schlägt der Richterbund vor. Wenn eine Kooperation ohne hinreichende Begründung verweigert werde, müssten scharfe Bußgelder drohen.
 
Das von Justizminister Heiko Maas (SPD) geplante Gesetz sieht vor, dass strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden sollen. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.
 
Gegen den Gesetzentwurf gibt es Widerstand der Anbieter, aber auch von Journalisten- und Wirtschaftsverbänden. Maas will ihn noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Wenn ihm das nicht gelingt, wäre der Gesetzentwurf mit Ablauf der Wahlperiode nichtig. [dpa]

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5 Kommentare im Forum

  1. Wenn man natürlich die Überlastung der Gerichte durch Klagen von Hartz IV Beziehern und abgelehnten Asylbewerbern berücksichtigt, wäre es schon von Vorteil wenn Fratzenbuch und Co künftig selbst entscheiden können, was unter Meinungsfreiheit fällt oder Hasskommentar ist.
  2. Punkt für Dich Man merkt, dass ich schon zu lange aus dem Bereich weg bin. Dann liegt es eben daran, dass Richter zu den Sozialgerichten abgezogen werden .
  3. So gross sollte der Bedarf aber eigentlich garnicht sein: Beleidigung, Nötigung, Falsche Verdächtigungen, Volksverhetzung, etc. sind ja ohnehin strafbar, auch online. Jedes wirkliche Hassposting sollte bereits jetzt wegen mindestens einem dieser Tatbestände verfolgbar sein. Der Rest ist zwar auch nicht immer angenehm, aber eben freie Meinungsäußerung.
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