Rundfunkbeitrag: Aktueller Stand und Entwicklung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Verbraucher kämpfen seit Jahren gegen den Rundfunkbeitrag – und doch bleibt eine Entscheidung bezüglich seiner Zukunft aus. Im Herbst entscheidet sich, ob die Haushaltsabgabe im nächsten Jahr zum zweiten mal gesenkt wird.

17,50 Euro – so viel zahlt jeder Haushalt für das Programm von ZDF, ARD sowie Deutschlandradio. Für den Zeitraum von 2017 bis 2020 könnte ein neuer Rundfunkbeitrag festgelegt werden, doch die Entscheidung darüber verzögert sich bis zum Herbst. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt, den Beitrag um 30 Cent zu reduzieren. Damit würde er zum zweiten Mal in Folge sinken.

Der Finanzbedarf könnte ab 2021 steigen
 
Auch wenn die KEF eine Beitragssenkung empfiehlt, bleibt derzeit offen, ob diese tatsächlich auch umgesetzt wird. Fakt ist, dass durch die Umstellung der GEZ-Gebühr im Jahr 2013 auf die neue haushaltsbezogene Abgabe mehr Geld als vorher an ARD, ZDF und Deutschlandradio fließt. So wurden bereits Mehreinnahmen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro erzielt.
 
Theoretisch könnte das aktuell auf Sperrkonten liegende Geld für eine Beitragssenkung verwendet werden. Dazu wird es aber nicht kommen. Ab der kommenden Beitragsperiode können die Rundfunkanstalten auf die Mehreinnahmen zugreifen. Die KEF-Kontrolleure gehen davon aus, dass die Sender ab 2021 einen deutlich höheren Finanzbedarf haben werden. Dadurch würde die Abgabe je Haushalt auf 19,40 Euro steigen.
 
Fehlgeschlagene Klage führt zum Verfassungsgericht
 
Auch ohne eine mögliche Erhöhung hat der Rundfunkbeitrag viele Gegner. Diese mussten bisher vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage einbüßen. Nun wollen sie ihr Recht beim Bundesverfassungsgericht suchen.
 
Zu den Gegnern des Beitrags gehört unter anderem Sieglinde Baumert. Die 46-Jährige war einige Monate in Haft, weil sie sich weigerte, ihre Rundfunkbeiträge zu zahlen. Gleichgesinnte wehren sich seit Jahren gegen die Beitragspflicht. Sie suchten ihr Recht vor über 30 Oberverwaltungs- und Landesverfassungsgerichten – erfolglos.
 
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass die Abgabe rechtens sei. Die Beitragsgegner wollen allerdings nicht klein beigeben. Sie möchten sich nun dem Bundesverfassungsgericht stellen.
 
Der Rundfunkbeitrag ist für Unternehmen steuerlich absetzbar

Während die Situation für Privatpersonen derzeit ungewiss ist, haben Betriebe etwas mehr Glück. Sie können die Abgabe vom Finanzamt geltend machen. Im Vergleich zur ehemaligen GEZ handelt es sich nun nicht länger um eine Gebühr, sondern einen Beitrag. Der Nachteil liegt für Firmen darin, dass sie – unabhängig davon, ob sie ein Rundfunkgerät nutzen – den Beitrag zahlen müssen. Für Firmen handelt es sich faktisch um eine Pflichtabgabe.
 
Um den Beitrag von der Steuer abzusetzen und keine Fehler zu machen, empfiehlt sich der Einsatz einer Steuersoftware. Gute Software wie Taxman 2016 ermittelt die Beitragshöhe und wie viel Unternehmer steuerlich geltend machen können. Der Rundfunkbeitrag hängt von der Mitarbeiterzahl je Betriebsstätte ab.
 
Bundesweite Petition gegen den Rundfunkbeitrag geplant
 
Der ungewisse Ausgang einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht treibt Menschen zu Protesten. Dies wird in einer neuen Petition, die von der Anti-GEZ-Gruppe Regensburg und dem Bund für Geistesfreiheit gestartet wird, deutlich. [kw]

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1 Kommentare im Forum

  1. Leider geht es aber wieder nur um Centbeträge. Eigentlich wäre ja eine spürbare Senkung überfällig, wenn man endlich sparen würde.
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