Rundfunkbeitrag: Gericht untersagt Zahlung in bar

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Jeder Haushalt ist zum Entrichten des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Ein Gericht entschied nun, dass die Zahlung dabei nicht in bar erfolgen darf.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf die Gebühren bargeldlos einziehen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt laut einer Mitteilung vom Mittwoch in zwei Fällen entschieden. Zwei Beitragspflichtige hatten diese Abwicklung abgelehnt und wollten stattdessen die Gebühr bar beim Hessischen Rundfunk oder einer vom ihm zu bezeichnenden Stelle entrichten. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, eine Rundfunkanstalt sei nicht verpflichtet, Barzahlungen entgegenzunehmen.

Bei Massenverfahren sei es durchaus gerechtfertigt, eine bargeldlose Zahlungsweise vorzugeben. Die Richter verwiesen auf eine ähnliche Regelung bei der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer. Außerdem habe jeder Gebührenpflichtige die Möglichkeit, bei einem Kreditinstitut eine Bareinzahlung auf das Konto der Rundfunkanstalten zu leisten. Dies hatten die Beitragspflichtigen als unzumutbar abgelehnt. [dpa/kw]

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