Rundfunkbeitrag: Keine Befreiung wegen religiöser Gründe

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Religion ist kein Grund, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, wie das Verwaltungsgericht Neustadt am Donnerstag urteilte. Ein Pfarrer wollte für das „unmoralische“ Programm von ARD und ZDF die Haushaltsabgabe nicht zahlen.

Vom Rundfunkbeitrag kann man sich nicht allein aus religiösen Gründen befreien lassen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor. Damit wiesen die Richter die Klage eines Pastors einer freikirchlichen Gemeinde ab (Az.: 5 K 145/15.NW). Er hatte argumentiert, ein Großteil des öffentlich-rechtlichen Programms zeige einen aus biblisch-christlicher Sicht nicht akzeptablen, gottlosen, unmoralischen und zerstörerischen Lebensstil. Es könne ihm nicht zugemutet werden, dies mitzufinanzieren.

In einem anderen Verfahren war der Mann vor dem Gericht bereits mit dem Versuch gescheitert, aus Gründen der Gewissensfreiheit vom neu geregelten Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Die Erhebung verstoße nicht gegen den Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz damals festgestellt.
 
Im neuen Urteil beriefen sich die Richter unter anderem auf die OVG-Entscheidung. Mit dem Rundfunkbeitrag sei kein weltanschauliches Bekenntnis verbunden, erklärten sie. Die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Sender sei gerade vom verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Vielfaltssicherung geprägt. Eine Gewissensentscheidung befreie außerdem laut Bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich von der Zahlung von Steuern. [dpa/kw]

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71 Kommentare im Forum

  1. Zum Glück gibt es nur ein Neustadt auf dieser Welt, da braucht man nicht den vollen, korrekten Ortsnamen zu nennen.
  2. Hier kann man nachlesen, wofür es alles Befreiung oder Ermäßigung gibt. (Taub)blind ist ein guter Tip. Wird in Indien auch gern zum besseren Betteln angewendet
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