Rundfunkbeitrag: Neuregelung für Zweitwohnungen kommt vor Frist

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Schon bald soll die im letzten Jahr vom Verfassungsgericht beschlossene Neuregelung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen laut der Länderkommission stehen.

„Wir werden bis Sommer fertig sein, weil das noch durch die 16 Landtage muss“, sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Am Ende steht ein entsprechender Staatsvertrag. Rheinland-Pfalz hat traditionell den Vorsitz in der Rundfunkkommission der Bundesländer inne.

Der Gesetzgeber muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum doppelten Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen bis spätestens Ende Juni 2020 umsetzen. Menschen mit einer Zweitwohnung müssen laut einem Urteil vom vergangenen Jahr nicht mehr den doppelten Rundfunkbeitrag bezahlen. Die bisherige Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit, hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden.

„Wir wissen noch nicht, wie groß der Kreis der Betroffenen ist“, sagte Raab. „Wie viele Singles oder Ehepaare sind es, die aus beruflichen Gründen noch eine Zweitwohnung beziehungsweise Ferienhäuser in Deutschland haben? Dazu wird ein Meldedatenabgleich notwendig.“ Dieser wird ein Teil des Staatsvertrages, der jetzt im Sommer fertig sein müsse.

Bis zu einer Neuregelung gilt: Wenn ein Ehepartner etwa aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hat, muss er die Rundfunkgebühr von 17,50 Euro pro Monat aufbringen – zumindest dann, wenn sein Partner und nicht er selbst die Rundfunkbeiträge in der gemeinsamen Wohnung bezahlt. Diese Regelung sei einer der häufigsten Gründe für Anrufe und Petitionen, berichtete die Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund. [dpa]

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