Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Neue Schlappe für die Kritiker des Rundfunkbeitrags: Der Verfassungsgerichtshof Koblenz wies am Dienstag die Klage eines Unternehmers aus Rheinland-Pfalz zurück. Die Abgabe sei mit der rheinland-pfälzischen Verfassung vereinbar und daher rechtmäßig.

In dieser Woche wird es ernst für den neuen Rundfunkbeitrag, denn gleich zwei Verfassungsgerichtshöfe wollen darüber entscheiden, ob die neue Abgabe rechtswidrig ist oder nicht. Das erste juristische Duell ging dabei klar zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Denn die Verfassungsrichter in Koblenz wiesen am Dienstagmorgen die Klage eines Straßenbau-Unternehmers aus Montabaur zurück, der sich von der seit 2013 geltenden Regelung benachteiligt fühlte und daher per Klage gegen die Abgabe vorgegangen war.

Konkret bemängelte der Unternehmer, dass Betriebe mit vielen Standorten oder einem großen Fuhrpark deutlich stärker zur Kasse gebeten werden als andere. Die Rede war hier von exorbitanten Unterschieden bei der Belastung, die durch diese Regelung zustande käme. Mit einem Fuhrpark von etwa 130 Fahrzeugen bekommt das auch das Straßenbau-Unternehmen aus Montabaur zu spüren, weswegen die Firma gegen das Landesgesetz, in dem die Regelungen verankert sind, vorgeht.
 
Die Richter waren da allerdings anderer Ansicht. Sie konnten bei der Beitragserhebung keinen Verstoß gegen die rheinland-pfälzischen Verfassung feststellen und urteilten daher, dass der Rundfunkbeitrag rechtmäßig sei. Damit reihen sich die Koblenzer Richter bei den bisherigen Urteilen zum Thema ein, bei denen der Rundfunkbeitrag bisher stets als Sieger hervorging. Endgültig geklärt wird die Frage aber wohl erst, wenn sie vor dem Bundesverfassungsgericht landet. 
 
Am Donnerstag wird aber erst einmal das zweite Urteil aus München erwartet. Vor dem dortigen Gerichtshof hatten der Anwalt Ermano Geuer und die Drogeriekette Rossmann geklagt. Auch Rossmann sieht sich dabei durch die neue Abgabe ungerecht behandelt. Das Unternehmen betreibt hunderte Filialen in Deutschland, in denen aber weder Radio, Fernsehen noch Internet zur Verfügung stehen. Dennoch wird der Konzern für jede Filiale zur Kasse gebeten, ein Umstand, den Rossmann nicht hinnehmen will. Ein weiterer prominenter Kläger ist die Autovermietung Sixx. [fm]

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101 Kommentare im Forum

  1. AW: Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab in einen korrupten land wie d hackt doch keine krähe ..., na ihr wisst schon wer das deutsche getriebe am besten schmiert bekommt recht
  2. AW: Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab Ui Ui....dabei war das doch lt. HHAbgabe Gegnern nahezu ein wasserdichtes Ding, weil noch offensichtlicher verfassungswidrig könnte doch keine Abgabe sein, selbst für juristische Laien sei das erkennbar.
  3. AW: Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab Alles was dem System dient ist Verfassungskonform .
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