Rundfunkbeitrag: Verhandlungstermin für Sixt und Netto steht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die neue Haushaltsabgabe zur Finanzierung von ARD und ZDF hat gemeinhin für Diskussionen gesorgt, auch Firmen wie der Autovermiter Sixt und der Discounter Netto hatten geklagt. Nun wurde der Verhandlungstermin zum Rundfunkbeitrag für Firmen festgesetzt.

Das Bundesverwaltungsgericht wird Ende des Jahres über den Rundfunkbeitrag für Gewerbebetriebe entscheiden. Die Verhandlung der Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto sei für den 7. Dezember angesetzt worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Leipzig. (Az.: BVerwG 6 C 49.15 sowie BVerwG 6 C 12.15 – 14.15)

Die Unternehmen wenden sich gegen die Bemessung des Rundfunkbeitrages nach Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen. Das sei verfassungswidrig. Zum einen werde ein Rundfunkempfang vermutet, obwohl zahlreiche Betriebe gar keine Empfangsgeräte hätten. Zum anderen würden Betriebe mit vielen Filialen benachteiligt. Außerdem sei der Beitrag eine Steuer, weswegen den Bundesländern dafür die Gesetzgebungskompetenz gefehlt habe.
 
In den Vorinstanzen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Oberverwaltungsgericht Münster waren Sixt und Netto mit ihren Klagen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im ersten Halbjahr bereits zahlreiche Klagen von Privatleuten gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die Leipziger Richter stuften ihn als verfassungsgemäß ein. Mehrere Kläger haben angekündigt, nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen. [dpa/kw]

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3 Kommentare im Forum

  1. Ob Empfangsgeräte vorhanden sind, spielt ja auch bei Privatpersonen keine Rolle mehr, der Punkt ist völlig belanglos, aber warum soll ein Unternehmen, eine Gebühr nach der Mitarbeiteranzahl entrichten, wenn i.d.R. davon ausgegangen werden muss, dass die Mitarbeiter schon selbst Gebühren gezahlt haben, das gleiche müsste dementsprechend auch für Firmenfahrzeuge & Co gelten.
  2. Und damit geht der ganze Zirkus nämlich erst los, wenn jeder Haushalt und somit auch die darin lebenden Personen schon eine Zwangsabgabe zahlen, warum soll es dann eine Firma für ihre Mitarbeiter noch einmal? Das ist Forst äh volkswirtschaftlicher Unsinn, einfach vollkommen undurchdacht von der Rechtslage her, die Kontrolle verkaufter Geräte natürlich genauso. Weshalb dann schon "Stasi Methoden" genutzt wurden, um genau letzteres zu ermitteln. Schon witzig, da hat man sich fast jedes Schlupfloch zum Vorbehalt genommen und fällt dann bei sowas auf die Nase. Zumal wer kann es sich schon groß leisten auf der Arbeit die ÖRR Medien aktiv zu nutzen. Das System sollte kastriert und reformiert werden.
  3. Sehe es auch nicht ein wieso Firmen ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden, wenn doch das Personal und die Geschäftsführung bereits als Privatleute zahlen. Statt dieser komischen Gebühr sollten die Firmen richtige Erbschaftssteuer zahlen -aber daraus ist gestern wohl nichts geworden...
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