Rundfunkbeitrag bar zahlen? EuGH soll Möglichkeit klären

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Beschluss vom Mittwoch die Frage nach der Möglichkeit den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet.

Darf der Rundfunkbeitrag auch bar bezahlt werden? Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einem Beschluss vom Mittwoch an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Darf der Rundfunkbeitrag auch bar bezahlt werden? Zwei Wohnungsinhaber aus Hessen hatten durch mehrere Instanzen gegen den Hessischen Rundfunk (HR) geklagt, weil sie ausstehende Rundfunkbeiträge bar bezahlen wollten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte (Az.: BVerwG 6 C 5.18).

Der HR hatte das mit Hinweis auf seine Beitragssatzung abgelehnt, in der geregelt ist, dass der Beitrag nur durch Lastschrifteinzug oder Überweisung bezahlt werden kann.

Nun soll der EuGH die Frage klären – unter anderem auch, ob das Unionsrecht Raum für Regelungen lässt, die für bestimmte hoheitlich auferlegte Geldleistungspflichten das Bezahlen mit Euro-Banknoten ausschließen. Bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat das Bundesverwaltungsgericht die Revisionsverfahren ausgesetzt. Solange bleiben die bisherigen Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit den Satzungen der Rundfunkanstalten bestehen – Barzahlung ist vorerst also nicht möglich.

Aus Sicht des Hessischen Rundfunks gibt es Gründe für die bargeldlose Beitragszahlung: Aufwand und Mehrkosten, die dem Beitragsservice und der gesamten öffentlichen Verwaltung durch händische Barzahlung von Abgaben und Beiträgen entstünden, gingen letztlich zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger, so der stellvertretende Justiziar des Senders, Steffen Janich. [dpa]

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32 Kommentare im Forum

  1. Aluhut-Träger ohne Konto? Ich sehe irgendwie keinen rationalen Grund, wieso man eine regelmäßige Zahlung nicht per Überweisung machen sollte…
  2. Die Logik ist doch ganz einfach. Wenn ich schon bezahlen muss, dann will ich maximalen Aufwand verursachen beim Zahlungsempfänger. Sollen das einfach abschaffen und steuerfinanziert machen.
  3. Das Querulantentum. Jetzt rate mal woher das Geld käme, wenn aus Steuern? Außerdem hätte man ein Staatsfernsehen und die Sender wären, was gezeigt werden darf und was nicht, vom wohlwollen des Staates/der Regierung abhängig.
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