Rundfunkbeitrag ist laut EuGH rechtens

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Jedes Jahr nehmen die Öffentlich-Rechtlichen Milliarden durch den Rundfunkbeitrag ein – für jede Wohnung sind es monatlich 17,50 Euro. Doch ist das mit EU-Recht vereinbar? Das höchste EU-Gericht hat entschieden.

Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-492/17).

Der Rundfunkbeitrag – früher „GEZ-Gebühr“ – ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pauschal für jede Wohnung erhoben – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio. Aktuell beträgt er 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.

Die Luxemburger Richter urteilten nun, der Beitrag sei mit EU-Recht vereinbar. Daran habe auch das neue, seit 2013 geltende Beitragsmodell nichts geändert.

Früher war die Rundfunkgebühr geräteabhängig, Kontrolleure zogen von Haus zu Haus, um Nichtzahler aufzuspüren. Mehrere Beitragszahler klagten vor deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln. Dabei ging es unter anderem um die Art und Weise, wie der Beitrag von säumigen Zahlern eingetrieben wird. Das Landgericht Tübingen wollte deshalb unter anderem vom EuGH wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF sei, die gegen EU-Recht verstoße.

Gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gibt es in Deutschland seit Jahren heftigen Widerstand. Er soll sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht von politischen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig werden. Gegner lehnen den Beitarg aus verschiedenen Gründen ab. Einige aus Prinzip, andere finden, sie würden zu stark zur Kasse gebeten. Wer etwa allein lebt, zahlt schließlich mehr als jemand in einer WG.

Schon das Bundesverfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag im Juli nicht grundsätzlich beanstandet und das Beitragsmodell für verfassungsgemäß erklärt. Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen dürfen diesem Urteil zufolge künftig jedoch nur noch einmal zur Kasse gebeten werden. [dpa]

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76 Kommentare im Forum

  1. Natürlich ist er nach EU Recht rechtens! Hat jemand was anderes erwartet? Das ist doch klar, das vom Staat vorgeschriebene Zwangszahlungen rechtens sind und die EU unterstützt das natürlich.
  2. Auf die Idee eine Rundfunkgebühr vor dem EuGH kippen zu wollen da es "eine unerlaubte staatliche Beihilfe" sei und somit "gegen EU-Recht verstößt" muss man erst mal kommen. Wenn alles andere nicht funktioniert hat dann kommt man "von Hölzken auf Stöcksken" um weitere Klagen anzustreben; das konnte auf diese Art aber im Grunde nichts werden denn eine Rundfunkgebühr die alle Bewohner eines Landes zahlen müssen (mit Ausnahmeregelungen) ist im EU-Umfeld nichts besonders.
  3. Die Klagespinner müssen sich halt irgendeinen Unsinn aus den Fingern saugen. Nun gehen ihnen langsam die Möglichkeiten aus. BVerfG hat Beitrag bestätigt, EUGH auch. Nun muss sich wohl die UNO (Stichwort "Menschenrecht auf freies Fernsehen ohne Zwang") demnächst damit befassen.
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