Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: Frau droht Haftstrafe

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Weil sie sich weigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, wurde gegen eine Alleinerziehende aus Brandenburg ein Haftbefehl erlassen. Der zuständige RBB soll dabei keinen Einfluss auf die Art der Vollstreckung haben.

Im Streit um ausstehende Rundfunkbeiträge hat das Amt Beetzsee einer alleinerziehenden Mutter aus Brandenburg das Konto gepfändet. „Wir haben diese Maßnahme eingeleitet, weil Steuer- und Abgabengerechtigkeit ein hohes Gut ist“, sagte Amtsdirektor Guido Müller am Donnerstag. Aktuell geht es nach Angaben der 43-Jährigen um den Rundfunkbeitrag für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro. Von dem Konto habe das Amt bislang das Geld für den Hort und das Mittagessen ihrer Tochter abgebucht, sagte die Beitragsverweigerin der Deutschen Presse-Agentur.

Das Amtsgericht Brandenburg/Havel hatte bereits im August auf Betreiben des Amtes Beetzsee einen Haftbefehl über sechs Monate Erzwingungshaft erlassen. Damit solle die 43-Jährige gezwungen werden, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben, sagte die Direktorin des Amtsgerichts, Adelheid von Lessen. Die Frau hat dagegen mehrfach Beschwerde eingelegt, die nun beim Landgericht Potsdam zur Entscheidung liegt. Die 43-Jährige hat nach eigenen Angaben nur ein geringes Einkommen und nutzt weder Radio noch Fernsehen.
 
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte den Titel gegen die Frau erwirkt und das Amt Beetzsee mit der Vollstreckung beauftragt. „Wie dieser Beitrag eingetrieben wird, darauf haben wir keinen Einfluss“, sagte der stellvertretende RBB-Sprecher Volker Schreck. Der RBB gehe derzeit davon aus, dass der Haftbefehl in diesem Fall nicht zur Anwendung komme, sagte er. „Selbstverständlich liegt es nicht im Interesse des RBB, dass jemand im Zusammenhang mit Beitragsrückständen inhaftiert wird.“
 
Eine Frau aus dem thüringischen Ort Geisa hatte in einem ähnlichen Fall von Februar bis April dieses Jahres im Gefängnis gesessen. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hatte den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen, mit dem sie zu einer Vermögensauskunft gezwungen werden sollte. [dpa/kw]

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80 Kommentare im Forum

  1. Und warum ? Erzwingungshaft ist doch ein ganz legales und normales Mittel. Wird bei anderen Gelegenheiten auch angewendet. Ob sie nun Radio oder Fensehen nutzt ist ja nun 1. unerheblich und 2. unglaubwürdig.
  2. Darum geht es doch gar nicht! Es geht nur darum, dass man Deutschland und der Welt zeigt was aus unserer GEZ geworden ist. Nee du! Du kriminalisierst hier Leute und setzst diese mit Schwerstkriminellen auf einer Stufe und das ist absurd. Das wissen auch die Rundfunkanstalten und deshalb ziehen ja kurz vor Haftantritt ihre Forderungen zurück -denn am meisten fürchten sie solche Bilder wo alleinerziehende von ihren Kindern getrennt werden nur um eine willkürliche GEZ-Gebühr abzusitzen.
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