„Safe Harbor“-Nachfolger: Widerstand durch Bürgerrechtler

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Mit dem „EU-US Privacy Shield“ soll der Datentransfer zwischen Europa und den USA wieder auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden. Dennoch regt sich in Europa immer noch Widerstand: So haben mehrere Bürgerrechtsbewegungen Klagen eingereicht.

Nach langen Verhandlungen wurde Mitte Juli mit dem „EU-US Privacy Shield“ der Datentransfer zwischen europäischen und US-Unternehmen neu geregelt. Die Regelung, welche das durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippte „Safe Harbor“-Abkommen ersetzte, fand vor allem bei Datenschützern nur wenig Anklang. Nun sind auch die ersten rechtliche Schritte gegen den „Privacy Shield“ eingeleitet wurden.

Gleich vier Bürgerrechtsbewegungen haben Nichtigkeitsklagen gegen die neue Regelung eingereicht, neben der Digital Rights Ireland haben laut dem Portal „Next Inpact“ auch die französischen Bewegungen Quadrature du Net, French Data Network und Fédération FDN den juristischen Weg eingeschlagen. Die Bedenken, dass die Risiken einer Massenüberwachung durch US-Geheimdienste mithilfe des „Privacy Shield“ gesenkt werden können, sind groß, darüber entscheiden soll zunächst das Gericht der Europäischen Union (EuG), bis zu einer Entscheidung kann es ein Jahr dauern.
 
Die Erfolgsaussichten werden eher skeptisch betrachtet. Zum einen ist nicht klar, ob die Klage zulässig war, wozu die Organisation unmittelbar und individuell vom Rechtspakt betroffen sein müsste, zudem müsste Digital Rights Ireland nachweisen, das der Beschluss der EU-Kommission rechtswidrig ist. [buhl]

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