Sat.1 darf Sendelizenz in Schleswig-Holstein behalten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Sat.1 darf die im vergangenen Jahr beantragte Sendelizenz der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) behalten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Schleswig am Montag. Geklagt hatte die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), bei der Sat.1 bisher seine Sendelizenz hatte.

Der Privatsender Sat.1 darf eine neue Sendelizenz von der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) bekommen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am Montag eine Klage der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) und der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) abgewiesen, die sich gegen die neue Lizenz richtete.

Sat.1 hatte im vergangenen Jahr eine neue Sendelizenz bei der MA HSH beantragt, unter anderem, weil der Sender mit der Vergabe der Drittsendezeiten durch die LMK, bei der Sat.1 bislang lizenziert war, nicht einverstanden war. Die LMK hatte daraufhin gegen den Wechsel des Senders zur MA HSH geklagt. Sat.1 besitzt noch eine für mehrere Jahre gültige Lizenz der LMK, hatte jedoch angekündigt, diese zurückzugeben, sobald eine neue Lizenz der MA HSH vorliege.
 
Nach dem Urteil appellierte Thomas Fuchs, der Direktor der MA HSH, an die Kollegen aus Rheinland-Pfalz, von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen. LMK-Direktor Wolfgang Thaenert kündigte jedoch bereits an, weitere Rechtsmittel zu prüfen.  [ps]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Sat.1 darf Sendelizenz in Schleswig-Holstein behalten Bitte alle lesen die denken es gibt einen Unterschied zwischen Free TV Sendelizenzen und Pay TV Sendelizenzen! Das Wort Free TV Sendelizenz, oder auch Pay TV Sendelizenz kommt nicht vor, da es so etwas auch nicht gibt!
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